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„Brazilian Butt“Tod nach Po-OP in Düsseldorf: Arzt darf nicht mehr praktizieren

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Nach dem Tod einer 42-jährigen Patientin in Düsseldorf, darf der Schönheitsarzt, der die Operation durchführte, nicht mehr praktizieren. Unser Symbolfoto stammt von März 2009. 

Düsseldorf – Nach der Anklage gegen einen Düsseldorfer Schönheitschirurgen darf dieser vorerst nicht mehr als Arzt praktizieren. Das hat das Düsseldorfer Landgericht nach Angaben einer Gerichtssprecherin beschlossen. Dort hatte der Mediziner am Dienstag erscheinen müssen.

  • Frau stirbt nach Po-OP in Düsseldorf
  • Gutachter attestiert dem Mediziner Behandlungsfehler
  • Schönheitschirurg darf nicht mehr praktizieren

Gegen den 49-Jährigen bestehe auch ein Haftbefehl, der aber gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden sei. So muss sich der Arzt zweimal pro Woche bei der Polizei melden und seinen Reisepass abgeben, so die Sprecherin. Außerdem musste er 100.000 Euro Kaution hinterlegen. 

Riskante Methode der Po-Vergrößerung wird kritisch gesehen 

Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge in zwei Fällen gegen den Mediziner erhoben. Zwei seiner Patientinnen waren nach Po-Vergrößerungen gestorben.

Der Arzt bot seit mehreren Jahren Po-Vergrößerungen mittels Eigenfett-Implantation an – eine populäre Methode, die von vielen plastischen Chirurgen wegen ihres Risikos kritisch gesehen wird.

Düsseldorf: Frau nach Po-OP verblutet

Untersuchungen hatten ergeben, dass die 42-Jährige in Folge der Operation verblutet war. Der Mediziner hatte auf dpa-Anfrage bestritten, dass die Frau verblutet sei: „Verblutet ist sie definitiv nicht. Ihr Kreislauf war stabil nach der OP.“

Zudem gebe es im operierten Bereich keine großen Blutgefäße. Er vermute eher einen plötzlichen Herztod als Todesursache, etwa durch eine angeborene Herzschwäche.

Der Arzt bietet Po-Vergrößerungen mittels Eigenfett-Implantation an. Eine Methode, die von vielen plastischen Chirurgen wegen ihres Risikos kritisch gesehen wird. (dpa/susa)