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Zuhälter-Prozess in Bonn15-Jährige liebte Ex-Rocker – der zwang sie zur Prostitution

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Der Angeklagte (2.v.l.) und seine ebenfalls angeklagte Verlobte (r.) am Dienstag vor dem Bonner Landgericht.

Bonn/Troisdorf – Ein Kuss für die blonde Frau im Vorbeigehen auf die Schulter, danach würdigten sich die Angeklagten im Prozess vor dem Bonner Landgericht kaum eines Blickes. Das verlobte Paar, sie 31 Jahre alt, er 28, soll eine 15-Jährige zum Anschaffen in Clubs gezwungen haben.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft:  gemeinschaftlicher Menschenhandel und Zwangsprostitution, darüber hinaus muss sich der Mann, früher Mitglied einer inzwischen aufgelösten Rockergang und zuvor angeklagt im „Sugar Daddy“-Prozess, wegen Zuhälterei verantworten.

Junge Prostituierte musste mit Papieren der Verlobten des Angeklagten arbeiten

Das Mädchen und der Angeklagte hatten sich über eine Schulfreundin von ihr 2013 kennengelernt. Die Schülerin soll sofort verliebt gewesen sein, er aber habe ihr nach der ersten Nacht klar gemacht, dass es nur eine Beziehung gebe, wenn sie für ihn als Hure arbeite. Das tat sie laut Anklage von Mitte 2013 bis Februar 2019 in Bordellen in Lohmar und in der Schweiz.

Um zu verheimlichen, dass sie noch minderjährig war, soll sie den Clubbesitzern bis zu ihrer Volljährigkeit Papiere der mitangeklagten Frau vorgelegt haben. Die soll sie auch angewiesen haben, sich die Haare blond zu färben, sich den Namen des 28-Jährigen tätowieren zu lassen und sich Schönheitsoperationen zu unterziehen. Den Hurenlohn, nach Berechnungen der Staatsanwaltschaft rund 10 000 Euro im Monat, musste sie an den Angeklagten abliefern, insgesamt sollen es 180 000 Euro gewesen sein.

Troisdorferin ging aus emotionaler Verbundenheit zu ihrem Zuhälter anschaffen

Der Grund der Ausbeutung: Die heute 22-Jährige sei mit dem Mann emotional verbunden, sie sieht sich laut Anklage nicht als Geschädigte.

Entsprechend wortkarg fiel die Zeugenaussage der Troisdorferin am Dienstag vor Gericht aus: geboren in Köln, nach acht Jahren Umzug nach Bonn, dort Hauptschulabschluss an einer Realschule, keine Berufsausbildung.

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Um sich nicht selbst zu belasten, machte sie keine Angaben zu ihrer Arbeit als Prostituierte, zu dem dabei verdienten Geld und zu ihrer Beziehung zu dem Angeklagten. Am Rande des Verfahrens wurde bekannt, dass gegen sie Ermittlungen wegen Geldwäsche laufen. Sie soll die Einnahmen aus den Bordellen nicht versteuert haben.

Angeklagter Ex-Rocker war im „Sugar Daddy“-Prozess freigesprochen worden

Ihre Mutter, 61 Jahre alt und in Troisdorf lebend, schilderte ihre Tochter als liebevoll und sehr sozial eingestellt, sie habe zu ihr und ihren beiden Geschwistern ein gutes Verhältnis. Auch die Mutter steht unter dem Verdacht der Geldwäsche; möglicherweise geht es um das Erbe ihres 1998 verstorbenen Mannes.

Die Verteidiger des 28-Jährigen kündigten an, ihr Mandant, der seit Februar 2019 in Köln in Untersuchungshaft sitzt, werde sich zur Sache und zur Person einlassen. Einen von ihnen ins Gespräch gebrachten Deal über das Strafmaß lehnte der Vorsitzende Richter ab. „Manche Sachen kann man nicht wegschieben“, deutete Wolfgang Schmitz-Justen an, dass es Beweise gegen den Angeklagten gebe. Die mitangeklagte 31-Jährige äußerte sich nicht.

Ihr Verlobter war vor kurzem in sogenannten „Sugar Daddy“-Prozess freigesprochen worden. Der Vorwurf, er habe mit einem Kumpel und einer Edel-Prostituierten einen Geschäftsmann aus dem Sauerland um 1,6 Millionen Euro erpresst, konnte nicht bewiesen werden. (ucs)