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Was darf der Vermieter?Immer mehr Mieter haben Sorge in der Corona-Krise

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Bernhard von Grünberg, Vorsitzender des Bonner Mieterbundes beantwortete am Telefon Fragen, die Anrufer speziell in der Corona-Krise beschäftigen.

von Stefan Schultz (stz)

Bonn/Rhein-Sieg – Was tun, wenn das Geld wegen Kurzarbeit für die Miete nicht mehr reicht? Kann man Hilfsgelder beantragen? Was ist bei einem Umzug, der mit Freunden durchgeführt wird und der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann?

Fragen, die in dieser schwierigen Zeit der Corona-Krise regelmäßig in der Telefonzentrale des Bonner Mieterbundes landen und viele Mieter beunruhigen.

Fragen, die der Mieterbund am Mittwoch beantwortete. Vor allem war dabei wichtig, dass nicht nur Mitglieder ihre Fragen und Sorgen am Telefon erörtern konnten. Jeder konnte sich an den Vorsitzenden des Mieterbundes Bonn/Rhein-Sieg, Bernhard von Grünberg, wenden.

EXPRESS hat die wichtigsten Fragen der Ratsuchenden rund um die Corona-Krise und die Antworten des Mieterbund-Vorsitzenden zusammengestellt.

Muss man in der jetzigen Zeit den Schornsteinfeger reinlassen?

Bernhard von Grünberg: Ja, unter Einhaltung der Abstandsvorschrift.

Gibt es eine Corona-Regelung für Eigentümerversammlungen? Ein Verwalter hat die Eigentümer aufgefordert, ihm eine Vollmacht zu erteilen, damit über die Hausgeldabrechnung entschieden werden kann. In der Teilungserklärung war eine Vollmachterteilung für den Hausverwalter aber nicht vorgesehen.

Nein, es gibt keine Corona-Regelung für Eigentümerversammlungen. Im WEG-Recht gibt es dafür ein Instrument, das schriftliche Umlaufverfahren. Eine vom Verwalter vorgeschlagene Regelung und nachfolgende Beschlüsse halte ich für rechtlich anfechtbar.

Die Vermieter drohen mit Kündigung, wenn die Mieterin weiterhin die Nachbarschaftshilfe annimmt. Der Nachbar versorgt die Mieterin mit Lebensmitteln und legt sie im Hausflur an der Haustür ab, muss also das Gebäude kurz betreten. Dies würde, laut Vermieterin, gegen die Abstandsregelungen verstoßen.

Gerade ältere Menschen sind in dieser Zeit auf die Nachbarschaftshilfe angewiesen. Außerdem gilt, dass man unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften und der Abstandsgebote eine Person treffen kann. Ein Betretungsverbot des Hauses kann die Vermieterin nicht aussprechen und kündigen kann sie auch nicht.

Kann ich derzeit überhaupt noch umziehen?

Wenn ein Umzugsunternehmen beauftragt ist, dann geht das nach wie vor. Ein privat organisierter Umzug, bei dem Freunde helfen sollen und mehr als eine Person, die außerhalb des Haushalts wohnt beteiligt ist und außerdem die Abstandsregelung nicht einhalten kann, sollte anders organisiert werden.

Darf der Vermieter während der Corona Krise eine Mieterhöhung aussprechen?

Ja, eine Mieterhöhung kann ausgesprochen werden. Wir raten allen Mietern, unabhängig von Corona aber immer dazu, diese überprüfen lassen.

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Eine Frage aus dem europäischen Ausland: Eine Mieterin kann ihr gekündigtes Apartment nicht räumen und dem Vermieter übergeben, weil sie einfach in ihrer Heimat festsitzt. Der Vermieter hat bereits angeboten, die hinterlegte Kaution über zwei Monatsmieten als Mietzahlung anzurechnen. Die Mieterin befürchtet jedoch, dass auch darüber hinaus, eine Reisebeschränkung vorliegt und sie nicht reisen kann. Kann der Vermieter sie unter diesen Umständen räumen lassen?

Hier gilt das, was der Gesetzgeber für Corona und Mietzahlungen gesagt hat: Die Miete muss gezahlt werden, aber bei Nichtzahlung wegen Corona kann der Vermieter nicht kündigen, was in diesem Fall scheinbar schon geschehen ist. Wir empfehlen dringend, den Kontakt zum Vermieter zu halten und gemeinsam eine Lösung zu finden. Eine Lösung könnte sein, dass die privaten Dinge vom Vermieter untergebracht werden oder die Wohnung so lange weitervermietet wird, bis ein Flug nach Deutschland wieder möglich ist. (stz)