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Verteidiger in Corona-QuarantäneBonner Richter zieht bei Prozess die Reißleine

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Der Prozess vor dem Bonner Landgericht soll im Mai nachgeholt werden.

Bonn – Rechtsanwalt Michael Hakner hatte noch Glück: Kurz bevor die Grenze zur Schweiz dicht gemacht worden ist, konnte er aus dem Skiurlaub mit mehreren Freunden noch nach Deutschland einreisen. Einen Tag später wurden auch Schweizer Skipisten zum Risikogebiet erklärt.

Dennoch hat sich der Bonner Strafverteidiger nach Rücksprache mit seinem Arzt freiwillig in Quarantäne begeben. Mit weitreichenden Folgen für einen Prozess vor dem Bonner Landgericht

Verteidiger in Quarantäne: Prozess in Bonn vorerst geplatzt

Denn fünf Tage später sollte Hakner einen 49-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung verteidigen. Zweimal hatte der offenbar psychisch kranke Angeklagte versucht, seine Freundin zu erwürgen - und ist seit dem Oktober 2019 vorläufig in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.

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Der Verteidiger hatte den Corona-Verdacht und seine freiwillige Quarantäne sofort dem Bonner Landgericht gemeldet. Mitgeteilt wurde auch, dass die zweite Verteidigerin, ebenfalls aus Hakners Kanzlei, nicht vorübergehend übernehmen konnte.

Denn die junge Mutter hat zwei kleine Kinder und große Betreuungsprobleme. Marc Eumann, Vorsitzender der 10. großen Strafkammer, zog schließlich die Reißleine und ließ den Prozess mit 13 Verfahrensbeteiligten und sieben Zeugen vorerst platzen.

Vertagter Prozess in Bonn zeitlich nicht ohne Brisanz

Zeitlich ist das nicht ohne Brisanz: Denn bei dem Angeklagten, der unter einer paranoiden Schizophrenie leiden soll, geht es auch um die Frage, ob er wegen seiner Gefährlichkeit endgültig untergebracht werden muss. Aber darüber muss eine große Kammer mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen innerhalb von sechs Monaten nach der vorläufigen Klinik-Einweisung entscheiden.

Hier lesen Sie mehr: Coronavirus erreicht Justiz – Bonner Landgericht droht die Schließung

Nur in Ausnahmefällen - wie beispielsweise jetzt in Zeiten der Corona-Gefahr  - gibt es eine Frist von neun Monaten. Darüber jedoch muss das Oberlandesgericht in Köln befinden, wo die Akte jetzt vorliegt. Andernfalls müsste der Mann auf freien Fuß gesetzt werden.  

Angeklagter hatte Freundin mehrmals brutal attackiert

Was fatal wäre: Denn die brutalen Angriffe gegen seine Freundin waren „grundlos“ und kamen aus dem Nichts, heißt es in der Anklage. Von einem Moment auf den anderen soll er die Gleichaltrige in der Wohnung geschlagen und gewürgt haben.

Bei der zweiten Attacke am 10. Oktober 2019 ist er der Frau, nachdem sie aus der Wohnung und aus seiner tödlichen Umklammerung flüchten konnte, hinterher gelaufen, soll sie auf der Straße eingefangen, den Kopf auf den Asphalt geschlagen und sie erneut gewürgt haben. Schließlich soll er so plötzlich abgelassen haben, wie er angefangen hat.

Der Angeklagte, erheblich auch wegen Gewaltdelikte vorbestraft, wusste später nichts mehr von dem, was er getan hat. Der Staatsanwalt geht davon aus, dass der 49-Jährige bei den Taten zumindest vermindert schuldfähig war. Ein psychiatrischer Gutachter ist beauftragt, sich mit der Gefährlichkeit des Mannes zu beschäftigen.

Prozess in Bonn auf 15. Mai terminiert

Der Prozess ist jetzt auf den 15. Mai terminiert. Verteidiger Michael Hakner hat die Quarantäne mittlerweile wieder verlassen. Denn der Bonner Anwalt  und seine Freunde haben gute Nachrichten: Die Testergebnisse waren alle negativ. (ucs)