BGH mit klarer KanteSiegauen-Vergewaltiger Eric X.: Deutliche Schlappe vor Gericht

Siegauen-Vergewaltiger

Eric X. wird gefesselt in den Gerichtssaal gebracht.

von Iris Klingelhöfer (iri)

Bonn – Das Urteil gegen Siegauen-Vergewaltiger Eric X. ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision seines Anwalts. Das bestätigte der BGH am Donnerstag. Im Oktober 2018 wurde Eric X. im bereits zweiten Prozess zu zehn Jahren Knast verurteilt. Einige Monate zuvor kassierte der BGH das erste Urteil des Bonner Gerichts ein. Das war etwas milder als beim ersten Prozess. Damals hatte er elfeinhalb Jahre bekommen.  Am Ende der Urteilsbegründung richtete sich Reinhoff dann mit eindrucksvollen Worten direkt an Eric X. Der hatte die Strafe regungslos hingenommen und den Richter die ganze Zeit keines Blickes gewürdigt.

Tat mit Glauben nicht vereinbar

„In ihrem letzten Wort haben sie sich als gläubigen Christen bezeichnet, der auf Gottes Hilfe hofft“, wandte sich Klaus Reinhoff an Eric X. „Es ist mir unverständlich, wie sie eine solche Tat mit dem Glauben und dem darin verankerten Grundsatz der Nächstenliebe in Einklang bringen.“

Eric X. fehlt jede Empathie

Durch die Art der Tatbegehung, so der Richter weiter, habe er gezeigt, dass ihm jede Empathie für andere fehle. Er habe eine junge Frau vor ihrem Freund gedemütigt und sexuell missbraucht. „Sie sollten sich mit dem Schicksal der beiden Opfer auseinandersetzen, damit auch sie erkennen, was sie ihnen angetan haben.“

Vergewaltiger beteuert weiter seine Unschuld

Doch selbst diese Worte ließen den Siegauen-Vergewaltiger offenbar kalt. Der abgelehnte Asylbewerber aus Ghana bestreitet bis heute die Tat, sagte in seinem letzten Wort, dass er keinen Sex mit einer Frau haben könne, die er nicht kenne. Dabei sind die DNA-Beweise eindeutig!

Zeltende Paar überfallen

Eric X. hatte am 2. April 2017 ein Pärchen (27, 25), das in der Siegaue zeltete, überfallen, die junge Frau vergewaltigt und etwas Bargeld sowie eine Musikbox geraubt. Dafür wurde er wegen besonders schwerer Vergewaltigung und besonders schwerer räuberischer Erpressung angeklagt und im ersten Prozess für schuldig befunden. 

BGH kippte Teilurteil

Der Bundesgerichtshof kippte das Urteil aber in Bezug auf das Strafmaß und wies das Bonner Gericht an, einen anderen Gutachter im Hinblick auf eine mögliche verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten zu beauftragen.

Psychiaterin bestätigte Eric X. volle Schuldfähigkeit

In der Prozess-Neuauflage bestätigte eine Psychiaterin dann dem Siegauen-Vergewaltiger eine volle Schuldfähigkeit (EXPRESS berichtete). Jetzt galt es, eine neue Strafe zu bestimmen. Wo ist diese Tat im Vergleich zu ähnlichen Taten einzuordnen?

Opfer als Hure beschimpft

Dabei lastete das Gericht Eric X. an, dass er zwei schwere Delikte tateinheitlich begangen und sein Opfer über den ungeschützten Sexualakt hinaus erniedrigt hatte, in dem er die Frau als „Hure“ beschimpfte. Reinhoff nannte auch die Todesangst und die schweren psychischen Folgen für das Paar. Zugunsten von Eric X. sei aber unter anderem zu berücksichtigen, dass er in Deutschland nicht vorbestraft ist.