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Urteil in Bonn„Geheimnis mit dem Onkel“: Max (11) sexuell missbraucht

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Der Angeklagte am Mittwoch, 8. Juli, im Bonner Gericht mit seinem Verteidiger. Er wurde zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. 

Bonn/Rheinbach – Zwei Jahre lang hatte Max (Name geändert) das „Geheimnis mit dem Onkel“ bewahrt: Der Junge war gerade sieben Jahre alt geworden, als der ältere Bruder seiner Mutter, den er sehr mochte und wo er auch gerne übernachtete, ihn sexuell missbraucht hat. Das war im Februar 2016. Erst im November 2018 – also zweieinhalb Jahre später – vertraute Max sich seiner Mutter an.

Knast nach Missbrauchsprozess: Mutter hatte keine Zweifel an Aussage des Sohnes

An diesem Morgen, so erinnerte sich die 30-Jährige als Zeugin im Bonner Missbrauchsprozess, war Max „ganz merkwürdig, auch in sich gekehrt und wollte nicht, dass ich zur Arbeit gehe“. Dann fand er den Mut zu sagen, was ihn bedrückt: „Ich habe ein Geheimnis“, kam es aus ihm heraus. „Ich will es aber nicht sagen, weil Du sonst sauer bist.“ Doch Max erzählte dann doch, was passiert ist. „Ich war entsetzt – und musste weinen“, so die Mutter, die sofort Strafanzeige erstattete. Keine Sekunde hatte sie an der Erzählung ihres Sohnes gezweifelt.

Das Bonner Landgericht hat den 35-jährigen Onkel jetzt wegen Kindesmissbrauchs sowie sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in mindestens vier Fällen zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

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Die alleinerziehende jüngere Schwester hatte ihm den Jungen regelmäßig anvertraut, wenn sie zur Schichtarbeit ging oder auch schon mal an Wochenenden unterwegs gewesen war. Was äußerst praktisch war: Denn der Bruder, damals ohne Arbeit und auch sonst kontakt- und antriebslos, wohnte in einer Rheinbacher Siedlung – wie auch andere Familienmitglieder –  direkt nebenan. Schließlich, so die Schwester, „mochte ich meinen Bruder und habe ihm vertraut“.

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Nachdem das „furchtbare Geheimnis“ in der Welt war, hat Max’ Mutter eine schwere Entscheidung getroffen. Sie hat ihren Sohn, zu dem sie ein „inniges Verhältnis“ hat, ganz zum leiblichen Vater nach Bonn gegeben, damit der Junge nicht weiterhin in Sichtweite des Onkels leben musste. „Ich vermisse ihn sehr, am liebsten hätte ich mein Kind bei mir“, so die Mutter, „aber der psychische Druck war zu groß und ein Annäherungsverbot war praktisch nicht durchzusetzen.“ Auch für den heute elfjährigen Max war es ein schwieriger Schritt: eine völlig neue Umgebung, neue Schule, neue Freunde.

Knast nach Missbrauchsprozess: Spätes Geständnis

Kammervorsitzender Wolfgang Schmitz-Justen wandte sich während der Urteilsbegründung an die Eltern von Max und lobte sie ausdrücklich. Sie hätten damals „perfekt reagiert“ und die Situation auch „im Sinne des Kindeswohles sehr gut gelöst“. 

Der Angeklagte, der als Kind wohl selber Missbrauchs-Opfer in einem Kinderheim war, hatte sich mit einem Geständnis schwer getan. Erst im letzten Moment räumte er die Übergriffe ein und ersparte damit Max, der bereits als Zeuge geladen gewesen war, die Aussage.

„Dass die Wahrheit ans Licht kommt“, sei für den Jungen am Wichtigsten gewesen, hatte sein Vater als Zeuge gesagt. Der Angeklagte kam mit einer relativ milden Strafe davon – die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft gefordert.  (ucs)