Unfall mit 455-PS-SchlittenRaser kriegt in Bonn keine mildere Strafe

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Der Unfallverursacher hatte in der Berufung keinen Erfolg.

Bonn/Siegburg – Nach einem schweren Auffahrunfall am 6. August 2017 auf der A 560 in Richtung Bonn musste die Autobahn fünf Stunden gesperrt werden. Der Fahrer (38) war mit 200 Stundenkilometern in die einspurige Baustellenfahrbahn eingefahren, obwohl das Einfädeln in die enge Trasse mit 60 km/h geregelt gewesen war.

Mit seiner 455 PS starken Limousine der Marke Maibach raste der 38-Jährige schließlich ungebremst auf einen vorausfahrenden Opel Astra. Die Fahrerin knallte in die rechte Leitplanke und wurde schließlich noch auf einen vorausfahrenden VW Golf geschleudert. Der Aufprall war so heftig, dass der Astra vom Heck bis zum Fahrersitz zusammengestaucht wurde: Die Fahrerin erlitt schwerste Verletzungen und war sechs Wochen stationär im Krankenhaus. Die beiden 61 und 63 Jahre alten Frauen im Golf erlitten „nur“ Nackenschmerzen.

Unfall mit 455-PS-Schlitten: Bonner Landgericht bestätigt erstes Urteil gegen 38-Jährigen

Das Bonner Landgericht hat den Unfallfahrer jetzt auch in zweiter Instanz wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 1800 Euro Geldstrafe verurteilt. Darüber hinaus wurde ihm die Fahrerlaubnis für acht Monate entzogen. Der 38-Jährige war gegen das Urteil des Amtsgerichts Siegburg in Berufung gegangen, weil er eine mildere Strafe erhofft hat, vor allem plädierte sein Verteidiger auf ein – noch harmloses – dreimonatiges Fahrverbot.

Die Staatsanwältin jedoch fand bereits das erste Urteil angesichts der Rücksichtslosigkeit und „potenziell hohen Gefährdung“ als viel zu milde: Sie hatte wegen des „erheblichen Sorgfaltsverstoßes“ sogar sechs Monate Haft gefordert. Nicht zuletzt, weil der Angeklagte zuvor bereits wegen zahlreicher Geschwindigkeitsverstöße aufgefallen war. Trotz des gravierenden Unfalls gab es auch danach noch weitere Eintragungen in seinem Verkehrsregister. 

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Unfall mit 455-PS-Schlitten: Schwer verletzte Fahrerin starb halbes Jahr später

Dennoch hatte der Angeklagte Glück vor der Bonner Berufungskammer: Es blieb beim ersten Urteil. Und nicht nur deswegen ist ihm das Schicksal gewogen: Denn die schwerverletzte Fahrerin des Astra konnte nicht mehr als Zeugin gehört werden, da sie ein halbes Jahr nach dem Unfall verstorben war. Aber der Gutachter des Haftpflichtversicherers hatte festgestellt, dass es zwischen den Folgen des Unfalls und ihrem Tod keinen kausalen Zusammenhang gab. 

Allerdings muss der 38-Jährige dem Verleiher des Maibach – nach einem amtsgerichtlichen Zivilurteil – 40 000 Euro Schadensersatz für die kaputte Limousine zahlen. (ucs)