Spaghettieis-Presse als WaffeÜberfall auf Eiscafé in Sankt Augustin mit bösen Folgen

Neuer Inhalt

Bei ihrem Überfall auf ein Eiscafé in Sankt Augustin nutzten die Täter unter anderem eine Presse für Spaghettieis als Waffe.

Bonn/Sankt Augustin – Es war zur Mittagszeit, als zwei Männer in der herbstlich leeren Eisdiele in Sankt Augustin aufkreuzten und ohne weiteres Geld forderten: Der 47-jährige Besitzer Carlo M. (Name geändert) erklärte den beiden Männern, dass er keines habe.

Daraufhin forderten sie von dem 47-Jährigen den Schlüssel des Lokals, schlossen den Raum von innen ab und versuchten, ihn mit Gewalt zur Herausgabe von Geld zu zwingen: Mit einer Spaghettieis-Presse aus Edelstahl, die auf dem Tresen lag, soll der später unbekannt gebliebene Täter dreifach auf den Kopf des Betreibers geschlagen haben.

Dann wechselte er die Waffe und griff zu einer Cappuccino-Tasse, mit der er ebenfalls massiv dessen Kopf und Gesicht traktierte. Geld gab es dennoch nicht, auch Kellner-Portemonnaie und Geldkassette waren leer.

Alles zum Thema Polizeimeldungen

Überfall auf Eisdiele in Sankt Augustin: Inhaber muss Betrieb seines Ladens aufgeben

Fast vier Jahre nach dem Raubüberfall auf Carlo M. am 3. November 2016 muss sich demnächst einer der beiden mutmaßlichen Täter vor dem Bonner Landgericht verantworten. Die Bonner Staatsanwaltschaft wirft dem 39-Jährigen nicht nur besonders schwere räuberische Erpressung vor, sondern auch schwere Freiheitsberaubung sowie gefährliche Körperverletzung.

Durch die Misshandlungen hatte Carlo M. neben einer Gehirnerschütterung auch offene Kopfwunden und Brüche (Augenhöhlen- sowie Kieferhöhlenfraktur) erlitten. Psychisch kam er nicht mehr auf die Beine, er musste seine Eisdiele aufgeben.

Überfall auf Eisdiele: Besitzer identifiziert Angeklagten

Dabei hatte der Überfallene noch Glück: Denn ein Hausmeister (59) hatte Hilfeschreie gehört, durch das Ladenfenster den blutenden Cafébesitzer gesehen und die Polizei alarmiert. Als die beiden Täter - beide waren unmaskiert - das Martinshorn hörten, flüchteten sie ohne Beute.

Einer der beiden Männer war unschwer zu identifizieren gewesen, da Carlo M. ihn kannte. Denn die damals 16-jährige Tochter der Lebensgefährtin des Angeklagten hatte in seiner Eisdiele wiederholt gekellnert.

Hier lesen Sie mehr: Türsteher lockte Ex-Freundin in Bonn in brutale Falle

Der 37-Jährige, bis dahin nicht vorbestraft, hatte nach der Festnahme zunächst behauptet, das ganze Szenario sollte eine „Abreibung“ für den Eisdielenbetreiber sein, da er die 16-Jährige sexuell belästigt oder sogar vergewaltigt habe.

Die Staatsanwaltschaft jedoch hält das für eine Schutzbehauptung. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, nachdem selbst die heute 20-Jährige es als unwahr erklärt hat.

Nach Überfall aus Eisdiele: Zweiter Täter konnte nicht ermittelt werden

Der zweite Täter konnte trotz aufwändiger Recherche nicht ermittelt werden; das Verfahren gegen einen 46-jährigen Verdächtigen musste mangels Beweises eingestellt werden.

Ob es sich bei dem Verbrechen um eine Schutzgelderpressung gehandelt hat, geht aus der Anklage nicht hervor. (ucs)