Schmerzensgeld-Prozess in BonnPolizeihund (3) nach Beißattacke eingeschläfert

hundebiss

Ein Polizeihund soll sein Frauchen grundlos gebissen haben. 

von Iris Klingelhöfer (iri)

Bonn/Sankt Augustin – Bundespolizeihund „Spike“ (3) soll sein Frauchen Birgit L. (45, Namen geändert) grundlos ins Gesicht gebissen haben.  Deswegen hatte die 45-Jährige vor dem Bonner Landgericht die Bundesrepublik Deutschland auf 38.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. 

Die BRD hatte Birgit L. bereits freiwillig 12 500 Euro gezahlt. Das war der Ehefrau eines Bundespolizisten im Hinblick auf ihr Leid zu wenig (hier mehr lesen). Jetzt gab es Nachschlag.

Prozess endete mit Vergleich

Die BRD hat sich verpflichtet, der 45-Jährigen weitere 12 428,20 Euro zu zahlen. Damit sind dann auch sämtliche Folgeschäden abgegolten. Die Kosten des Rechtsstreits trägt jeder zur Hälfte.

Beide Parteien hatten sich auf den Vergleich selbst geeinigt und ihn dem Gericht vorgeschlagen. Das hat den Vergleich nun per Beschluss festgestellt.

Richter hatte weniger Nachschlag im Sinn

Gut für Birgit L.  Denn in einem Gütetermin Mitte April hatte der Richter nur weitere 5000 Euro vorgeschlagen. Die Kammer sah erhebliche Darlegungs- und Beweisschwierigkeiten  seitens der Klägerin.

Birgit L. versteckt Narben am Mund 

Birgit L. war zu dem Termin mit einem Tuch erschienen, mit dem sie ihre Narben am Mund verdeckte. „Es ist so, als wäre es gerade eben passiert“, erklärte sie mit tränenerstickter Stimme. Sie war nicht in der Lage, dem Gericht den Vorfall erneut zu schildern. Die 45-Jährige ist psychisch stark belastet und arbeitsunfähig.

Am 17. Dezember 2015 war sie mit dem damals dreijährigen „Spike“ alleine zu Hause, saß am Frühstückstisch. Der Polizeihund lag neben ihr. Wie fast alle Diensthunde lebte auch der Belgische Schäferhund im Haushalt seines Hundeführers.

Fleisch aus Mundwinkel und Lippe gerissen

Als Birgit L.  den letzten Bissen nahm und „Spike“ auf seinen Platz ins Wohnzimmer schickte, sprang der Hund laut Klage ohne ersichtlichen Grund an ihr hoch und biss zu. Unter anderem riss er ihr ein Stück aus Mundwinkel sowie Lippe.  Sie musste mehrfach operiert werden.

Todesurteil für „Spike“

Das „Urteil“ gegen „Spike“ hingegen ist längst gefallen: Der Schäferhund war nur eine Stunde nach dem Vorfall eingeschläfert worden.