Rhein-Sieg-Kreis stoppt TiertransportTrächtige Rinder hatten Horror-Tour vor sich

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Trächtige Rinder sollten den weiten Weg nach Marokko gebracht werden. Das Symbolfoto zeigt Rinder auf einem Lkw in Schleswig-Holstein. 

von Iris Klingelhöfer (iri)

Siegburg/Köln – Diese Qual bleibt ihnen erspart...

132 trächtige Rinder sollten am Mittwoch (18. November) durch zwei Transportunternehmen nach Marokko gebracht werden. Doch daraus wurde nichts. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mit einem Eilbeschluss entschieden. 

Jetzt erfuhr EXPRESS: Die Tiere sollten im Lkw durch Frankreich bis nach Südspanien gekarrt, dann mit der Fähre nach Marokko und schließlich erneut im Laster zum Bestimmungsort gebracht werden – eine Horror-Tour über Tausende Kilometer.

Rhein-Sieg-Kreis stoppt Tiertransport: Nötige Stempel im Fahrtenbuch abgelehnt

Zuvor hatten die Verantwortlichen des Rhein-Sieg-Kreises den Transport gestoppt, indem sie die für den Tiertransport nötige Stempelung des Fahrtenbuchs abgelehnt hatten. Begründet wurde dies vor allem mit einer möglichen Strafbarkeit der handelnden Amtstierärzte wegen Beihilfe zur Tierquälerei

Dazu kommt: Seit Juli diesen Jahres verbietet das Landwirtschaftsministeriums solche Transporte per Erlass. Bis dahin war es erlaubt, wenn die Papiere des Transporteurs in Ordnung waren und die Tiere genügend Platz, Futter und Wasser bekamen. 

Gegen die Ablehnung hatten die beiden Transportunternehmen sich mit einem Eilantrag ans Kölner Gericht gewandt. Sie wollten so die Transportgenehmigung per einstweiliger Anordnung erstreiten.

Rhein-Sieg-Kreis stoppt Tiertransport: Kölner Verwaltungsgericht weist Eilantrag ab 

„Nach ihrer Ansicht lägen die Voraussetzungen der EU-Tiertransport-Verordnung vor. Außerdem seien keine tierschutzrechtlichen Verstöße in Marokko zu befürchten“, erklärt Gerichtssprecher Johannes Orth. 

Das sah das Verwaltungsgericht allerdings anders. In der Begründung heißt es unter anderem: Es gebe gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass der geplante Tiertransport nach Marokko in eine tierschutzwidrige Behandlung der Rinder münde. Es sei erkennbar, dass die hier betroffenen Tiere zur Schlachtung bestimmt seien. Dem Gericht lägen Erkenntnisse vor, wonach Schlachtungen in Marokko häufig nicht tierschutzgerecht durchgeführt würden. Ohne konkreten, anderslautenden Nachweis sei davon auszugehen, dass auch den hier betroffenen Tieren ein vergleichbares Schicksal drohe.

Nach EXPRESS-Infos haben die beiden Transporteure gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt. Sie sollen angegeben haben, dass es sich bei den trächtigen Rindern um reine Zuchttiere handelt. Die Tiere stammen größtenteils nicht aus dem Rhein-Sieg-Kreis, wohl aber einer der Unternehmer. (iri)