Rhein-Sieg-KreisAusgerechnet hier: Corona-Fall im Kreisgesundheitsamt

Im Gesundheitsamt des Kreises gibt es einen Corona-Fall.

Im Kreisgesundheitsamt in Siegburg ist bei einem Mitarbeiter das Covid-19-Virus festgestellt worden. Das Symbolfoto zeigt Mitarbeiter eines Gesundheitsamtes in Berlin.

von Marion Steeger (MS)Alexander Haubrichs (ach)

Siegburg – Das Kreisgesundheitsamt in Siegburg: Hier laufen alle Infos in Sachen Corona im Rhein-Sieg-Kreis zusammen. Hier wird unter anderem beraten, werden Personen ermittelt, die in Quarantäne müssen. 

Und ausgerechnet hier, wo alle besonders für das Thema sensibilisiert sind und hohe Schutz-Standards gelten, gibt es jetzt einen Corona-Fall. „Es gibt eine Person mit einem positiven Test, vier Personen mussten deshalb in Quarantäne“, bestätigt Daniela Blumenthaler von der Pressestelle des Kreises. „Die häusliche Absonderung endet aber schon am Freitag.“ 

Kreisgesundheitsamt: 1.944 Quarantäne-Fälle werden betreut

Angesichts von aktuell 1.944 Quarantäne-Fällen (Stand: Mittwoch, 14. Oktober), um die sich das Kreisgesundheitsamt unter anderem kümmern muss, sei das Fehlen der Mitarbeiter zwar schmerzlich, aber es führe im Amt nicht zu Problemen. Das Kreisgesundheitsamt hat 130 Mitarbeiter – aktuell aber gibt es auch jede Menge Unterstützung aus anderen Ämtern.

Alles zum Thema Corona

Im Rhein-Sieg-Kreis gibt es aktuell 271 Corona-Fälle. Von den insgesamt erfassten 2.558 Fällen sind 2.230 inzwischen wieder genesen. 58 Personen sind im Zusammenhang mit der tödlichen Lungenkrankheit verstorben.

Kreisgesundheitsamt: Flächendeckende Schutzmaßnahmen

Weil im Kreis der Inzidenzwert bei über 35 liegt, die Corona-Lage in den einzelnen Kommunen aber sehr unterschiedlich ist, gibt es jetzt ein abgestimmtes Vorgehen. „Wir haben uns darauf verständigt, die Schutzmaßnahmen, die das Gesundheitsministerium NRW für eine 7-Tages-Inzidenz ab 35 vorsieht, flächendeckend im ganzen Kreisgebiet anzuwenden“, erläutert Landrat Sebastian Schuster. „Auch die Städte und Gemeinden, die aktuell niedrige lokale Infektionswerte haben, beteiligen sich an diesem Maßnahmenpaket.“

Kreisgesundheitsamt: Nur 50 Personen bei Festen erlaubt

Zu den Maßnahmen, die der Erlass zu sogenannten regionalen Anpassungen an das Infektionsgeschehen vorsieht, gehören beim Überschreiten des Wertes von 35 die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung am Sitz- oder Stehplatz in geschlossenen Räumen bei Konzerten und Aufführungen, in geschlossen Räumen bei sonstigen Veranstaltungen oder für Zuschauer von Sportveranstaltungen.

Darüber hinaus ist die Teilnehmerzahl bei Festen auf 50 Personen begrenzt und es gilt – mit Ausnahmen – ein generelles Verbot für Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 1.000 Personen.