Rettung nur dank NotoperationWegen Sauftour: Frau stach auf Lebensgefährten ein

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Die Angeklagte hatten ihren Partner mit einem Messer an der Haustür empfangen und mit einem Stich lebensgefährlich verletzt.

Bonn/Mechernich – Seit sieben Jahren kannte sich das Paar, seit drei Jahren waren sie liiert und sind auch Eltern eines gemeinsamen Kindes. Erst im Sommer 2019, ein halbes Jahr vor der Bluttat, war er in ihre Wohnung nach Mechernich gezogen.

Aber zwischen der 33-jährigen Polin, die noch eine Tochter aus erster Ehe hatte, und ihrem Lebensgefährten soll es immer wieder zu heftigem Streit gekommen sein. So auch am Abend des 13. Dezember 2019. Der 40-Jährige ließ die zweifache Mutter stehen und ging mit einem Kumpel auf Kneipentour.

Unzählige Male soll sie versucht haben, den Lebensgefährten telefonisch zu erreichen. Als dieser dreieinhalb Stunden später stark betrunken heimkehrte, holte sie laut Anklage der Bonner Staatsanwaltschaft ein Küchenmesser, empfing ihn wortlos auf dem Hausflur und stach einmal zu. Die Verletzung war fast tödlich. 

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Prozess in Bonn: Mutter wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt

Wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung muss sich die 33-jährige Mutter demnächst vor dem Bonner Schwurgericht verantworten, wie Gerichtssprecher Tobias Gülich am Mittwoch mitteilte. Nach dem Messerstich in die Brust, soll die Angeklagte den lebensgefährlich Verletzten sitzen gelassen, zurück in die gemeinsame Wohnung gegangen und die Tür zugeschlagen haben.

Der 40-Jährige konnte sich noch zur Wohnung des 28-jährigen Kumpels schleppen und soll hier in der Tür zusammengebrochen sein. Er hat eine massive offene Stichverletzung auf der rechten Brustseite, dabei wurde auch seine Lunge verletzt.

Der 28-Jährige und zwei weitere Mitbewohner des Hauses leisteten Erste Hilfe und holten Rettung. Der 40-Jährige habe sich in Lebensgefahr befunden, so Gülich, „ohne eine Operation wäre er gestorben“.

Angreiferin nahm Tod des Opfers laut Bonner Staatsanwaltschaft in Kauf

Die Bonner Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die 33-Jährige den Tod des Lebensgefährten in Kauf genommen hat. Die ebenfalls stark alkoholisierte Angeklagte war noch in der Nacht festgenommen worden.

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Gegen eine Blutentnahme in der Polizeiwache hatte sie sich derart gewehrt, dass sie die diensthabende Ärztin am Daumen verletzte. Neben dem Tötungsversuch muss sie sich zudem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung verantworten.

Verteidiger bei Prozess in Bonn: Angeklagte handelte aus Verzweiflung

Die Angeklagte habe die Tat aus Verzweiflung über die schwierige, wohl auch gewalttätige familiäre Situation begangen, so Verteidiger Albert Stumm, aus der sie keinen richtigen Ausweg gefunden habe. Der Anwalt beschreibt das Geschehen als „eine tragische Geschichte“.  Den Tod ihres Gefährten habe sie niemals gewollt.

Wegen der Corona-Pandemie und des eingeschränkten Betriebs am Landgericht kann auch dieser Schwurgerichts-Prozess vorerst nicht terminiert werden. (ucs)