Prozess in BonnVater schlägt Säugling ins Gesicht und beißt ihm ins Bein

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Weil er sein Baby misshandelt hat, wurde der Vater zu einer Haftstrafe verurteilt. Das Symbolfoto zeigt einen Säugling im Kinderbett.

Bonn – Zwanzig Tage erst war ein kleiner Junge alt, als er den ersten Schlag ins Gesicht bekam. Der Vater, damals 26 Jahre alt, war durchgedreht, weil er das Schreien des Säuglings in der Nacht nicht aushielt.

Doch nicht nur das: Seit der Geburt des Sohnes fühlte er sich von seiner Frau verlassen und ausgegrenzt, zwischen Mutter und Kind spielte er keine Rolle mehr. Er empfand sogar Hassgefühle gegen das kleine Kind. Als seine Frau nicht stillen konnte, „kümmerte“ er sich nachts um den Jungen: Dabei hatte er den kleinen Sohn in den Weihnachtstagen 2018 wiederholt an den Kopf geschlagen, vor den Oberkörper gedrückt oder auch ins Bein gebissen.

Prozess in Bonn: Drei Jahre Haft

Das Bonner Amtsgericht hatte den heute 27-jährigen Lkw-Fahrer bereits im November 2019 wegen Misshandlung eines Schutzbefohlenen sowie vorsätzlicher Körperverletzung in vier Fällen zu drei Jahren Haft verurteilt. Dem Angeklagten jedoch war das Strafmaß zu hoch, der Staatsanwältin zu niedrig: So waren beide in Berufung gegangen.

Jetzt wurde der furchtbare Fall erneut vor der 5. Kleinen Strafkammer aufgerollt. Mit dem Schuldspruch, so der Vorsitzende Eugen Schwill zum Angeklagten, „sind Sie noch sehr glimpflich davon gekommen: Sie haben das komplett hilflose Kind in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung gebracht. Wenn es sich bei einer erneuten Verhandlung herausstellen sollte, dass Ihr rohes Verhalten doch in die Nähe eines Tötungsdeliktes kommt, dann müssten wir das Verfahren ans Jugendschwurgericht abgeben“.

Prozess in Bonn: Verletzungen nicht eindeutig

Denn die Verletzungen bei dem Jungen waren nicht so eindeutig: Im Gesicht des Kindes waren Stauungsblutungen (Petechien) entdeckt worden, die durch Unterbrechungen der Blutzufuhr zum Gehirn entstehen. Das könne, so die Gutachterin, durch Würgen, Schlagen, Schütteln entstehen. Allerdings auch durch Schreikrämpfe. Zudem hatte der Junge zahlreiche Hämatome am ganzen Körper sowie eine Einblutung in die linke Hirnrinde erlitten, die mittlerweile verheilt sind. Aber ob es Spätschäden der Misshandlungen gibt, so die Sachverständige, das könne nicht ausgeschlossen werden.

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Für den Angeklagten sprach allerdings, dass er am ersten Weihnachtstag selber mit seinem verletzten Säugling ins Krankenhaus gegangen war. Allerdings hatte er zunächst noch den kleinen Bruder seiner Ehefrau als Verursacher angegeben. Erst zwei Tage später, bei einem zweiten Arztbesuch, räumte er die Misshandlungen ein. „Ich schäme sich sehr für mein Fehlverhalten“, hatte der 27-Jährige erneut im Prozess erklärt und die Berufung zurückgenommen.

Prozess in Bonn: Angeklagter belegt Anti-Aggressionskurs

Auch der Staatsanwalt verwarf eine weitere Strafverfolgung, nicht zuletzt weil der Angeklagte an sich arbeite und mittlerweile einen Anti-Aggressionskurs belegt habe. Über die Misshandlung des gemeinsamen Sohnes ist die Ehe zerbrochen, der Angeklagte zurück nach Süddeutschland gezogen. Seinen Sohn – heute anderthalb Jahre alt – darf er einmal im Monat sehen. Möglicherweise auch während der Haftzeit, da er eine Chance hat, in den offenen Vollzug zu kommen.