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Prozess in Bonn um Madagaskar-ReisePest vermiest Ehepaar den Landgang

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Die MS Albatros konnte Madagaskar nicht ansteuern.

Bonn – Das Schiff lag keinesfalls dreißig Tage vor Madagaskar, auch hatten sie nicht die Pest an Bord, noch faulte das Wasser in den Kübeln, so wie das alte Volkslied aus dem Jahr 1937 von der Seemanns-Tragödie vor der ostafrikanischen Insel erzählt.

Landgang auf Madagaskar fiel aus

Aber für die Kreuzfahrer Paul und Gertrude M. (Name geändert) war der Ausbruch der Pest in Madagaskar dennoch eine Reise- Tragödie: Denn die Behörden von Madagaskar verweigerten der „MS Albatros“ aus der Flotte des Bonner Veranstalters Phoenix Reisen wegen der Seuche den Landgang in Madagaskar.

Warnung der WHO

Im November 2017 hatte die Weltgesundheitsorganisation WHO 1500 Verdachtsfälle an Lungenpest gemeldet, von denen 25 Prozent bestätigt wurden und acht Prozent gestorben seien. Ein guter Grund also, mit dem Cruiser „MS Albatros“ einen großen Bogen um die gefährdete Insel zu machen.

500 Euro reichten dem Ehepaar nicht

Der Bonner Reiseveranstalter hatte den Eheleuten M. aus dem Allgäu nach der Kreuzfahrt bereits freiwillig 500 Euro bezahlt, weil die angekündigte Reiseroute nicht vollständig erfüllt wurde. Aber die betagten Kreuzfahrer, die für die vierwöchige Tour von Mauritius nach Genua im Dezember 2017 insgesamt 10.168 Euro bezahlt hatten, wollten mehr.

Wegen Reisemangel verklagten sie Phoenix Reisen vor dem Bonner Amtsgericht auf weitere 1100 Euro. Denn nicht nur der Landgang in Madagaskar sei wegen der Seuche ausgefallen, auch Oman habe dem Ozeanliner den Landgang verweigert, da das Schiff zuvor die Seychellen angefahren hatte, wo die Pest ebenfalls gewütet haben soll.

MS Albatros mit 1200 Personen an Bord

Falls die „MS Albatros“, so drohten die Behörden des Golfstaates, ihren Hafen anlaufe, würden sie das Schiff mit 1200 Menschen an Bord acht Tage in Quarantäne nehmen. Der Veranstalter entschied sich wohlweislich auch gegen diesen Programmpunkt.

Die beiden Reiseziele seien der Höhepunkt der Kreuzfahrt gewesen, hieß es in der Klage, weswegen sich Paul und Gertrude M. just für diese Route vom Indischen Ozean ins Mittelmeer entschieden hätten. Durch die zwei abgesagten Landgänge hätten sie bei weitem mehr Zeit auf hoher See verbracht, als ihnen recht gewesen sei. Das angebotene Freizeitprogramm an Bord hätte sie keinesfalls dafür entschädigen können.

Bonner Richterin wies die Klage ab

Die Amtsrichterin jedoch rechnete den klagenden Eheleuten vor, dass nur zwei Reisetage von 28 Tagen beeinträchtigt gewesen seien, alles andere sei planmäßig gelaufen. Mit den bereits gezahlten 500 Euro sei der Reisemangel ausreichend entschädigt, so die Begründung. Ihre Klage wurde jetzt abgewiesen. 

(AZ: Amtsgericht Bonn 113 C 234/18) (ucs)