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Prozess in BonnSoldat Auge ausgeschossen – Gesicht besteht zur Hälfte aus Metall

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Prozessauftakt am 28. Oktober 2020 im Bonner Landgericht: Der Hauptfeldwebel verklagt seinen Arbeitgeber, das Bundesverteidigungsministerium auf 150.000 Euro Schmerzensgeld.

Bonn – Die grausame Gesichtsverletzung ist dem Mann nicht sofort anzusehen. Mit strammer Haltung und ohne eine Miene zu verziehen – natürlich mit Mundschutz – erwartete der Berufssoldat im Saal 0.11 die Richter der 1. Zivilkammer des Bonner Landgerichts. Nach einem dramatischen Unfall während einer Häuserkampfübung der Bundeswehr vor fast drei Jahren fordert der heute 42-Jährige von seinem Dienstherrn, dem Bundesverteidigungsministerium, 150.000 Euro Schmerzensgeld.

Prozess um ausgeschossenes Auge: Organ konnte nicht gerettet werden

Dem Unteroffizier war auf dem Truppenübungsplatz Lehnin in Brandenburg das rechte Auge ausgeschossen worden. Mit zahlreichen Transplantationen wurde sein Gesicht wieder hergestellt. „Es besteht“, so erzählt es der Vater von fünf Kindern später am Rande des Prozesses, „zur Hälfte aus Metall". Sein Auge konnte nicht gerettet werden.

Am 1. Februar 2018 hatte ihn einer der zwölf Teilnehmer der mehrtägigen Kampfübung aus einer Entfernung von rund acht Metern mit einer scharfen Waffe direkt getroffen. Der Schütze, so heißt es in der Klage, habe ganz klar die Dienstvorschriften nicht eingehalten. Der durchaus erfahrene Berufssoldat im Rang eines Hauptmanns hätte – an der Position, die er in dem Häuserkampf eingenommen hatte – die scharfe Waffe in Patrouillen-Stellung halten müssen, er hätte sie weder anlegen und schon gar nicht schießen dürfen. „Der Mann hatte ganz klar Feuerverbot“, so der 42-Jährige  im Prozess.

Prozess um ausgeschossenes Auge: Schuss klang wie ein U-Boot-Sonar

„Bis heute kann ich mich noch an jede Sekunde erinnern“, erzählte der Soldat, der bei der Übung als Sicherheitsoffizier eingesetzt gewesen war, am Mittwoch dem Gericht. „Damals wollte ich just die Übung abbrechen, aber das Kommando „Achtung, eigene Teile, ich komme...“ habe er nicht mehr zu Ende sprechen können. Da kam schon der Schuss. „Das Geräusch – ich höre es bis heute – war wie bei einem U-Boot-Sonar. Mit meiner Mütze versuchte ich mich noch selber zu versorgen. Dann ging nichts mehr.“

Neben dem Abriss des Augapfels erlitt er zudem einen Jochbein-Trümmerbruch und die Perforation des Nasenbeins. Er ist bis heute zu 50 Prozent geschädigt. Ob er je mit seinen Kindern wieder rumtollen oder schwimmen gehen könne, das stünde in den Sternen. Auch im Dienst sei er nicht vollständig einsetzbar.

Prozess um ausgeschossenes Auge: Ministerium widerspricht

Die Klage sei schlüssig, hieß es. Falls sich der Vortrag des Klägers bewahrheitet sollte, so Kammervorsitzender Stefan Bellin, würde eine vorsätzliche Dienstpflichtverletzung vorliegen und damit auch – neben der Entschädigung durch das Soldaten-Versorgungs-Gesetz – der Anspruch auf ein zusätzliches Schmerzensgeld. 

Der verklagte Bund jedoch widerspricht der Version des Klägers.  Die Schussabgabe sei keineswegs verbotswidrig gewesen. Vielmehr habe der Kläger einen Fehler begangen, als er ohne ausreichende Warnung in die Schusslinie des Schützen getreten sei. Nicht auszuschließen, dass in einem weiteren Termin der Unglücksschütze und zwei weitere Ausbilder noch als Zeugen vernommen werden. Das Verfahren soll Mitte Januar fortgesetzt werden. (ucs)