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Prozess in BonnRentner (65) stellt Auto-Rüttler – der sticht ihn sofort nieder

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Dem Angeklagten werden am Montag, 30. November, im Bonner Gerichtssaal die Handschellen abgenommen.

Bonn/Siegburg – „Nur kurz mal auf ’ne Zigarette!“ Am Abend des 12. November 2019 verschwand Rentner Karl F. (Name geändert) auf dem Balkon. Während er rauchte, beobachtete der 65-Jährige von der ersten Etage aus, wie eine dunkle Gestalt mit Kapuze und Rollkoffer die Luisenstraße in Siegburg entlanglief und an mehreren Pkw rüttelte. „Lass das mal sein“, rief Karl F. dem Fremden zu. Der brüllte zurück. „Komm runter, ich steche Dich ab!“

Rentner niedergestochen: Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung

Der langjährige Hausmeister ging tatsächlich runter: Mit halbem Ohr hörte er noch seine Ehefrau, die ihm hinterherrief: „Bleib hier oben! Mach keinen Quatsch!“ Aber da war Karl F. schon aus der Haustür, wo ihn die dunkle Gestalt am Gartentor erwartete und ihm „grundlos und unvermittelt“ ein Messer in den Bauch rammte.  

Vor dem Bonner Landgericht muss sich seit Montag (30. November) der mutmaßliche Messerstecher, ein 39-jähriger Obdachloser, wegen gefährlicher Körperverletzung im Zustand verminderter Schuldfähigkeit verantworten.

Der Angeklagte hat in den Ermittlungen immer bestritten, damals der Täter gewesen zu sein. Bei Prozessauftakt schwieg er zu den Vorwürfen. Die 7. Große Strafkammer muss jetzt aufklären, ob er der Täter war. Aber dafür sind die Beweise mehr als dünn. Keine DNA-Spur, unterschiedliche Täterbeschreibungen. Auch hat Karl F. ihn später nicht auf einer Lichtbildvorlage erkannt.

Rentner niedergestochen: Kölner Gericht verwies Fall zu Bonner Landgericht

Der Rentner jedenfalls hatte zunächst gar nicht kapiert, wie er als Zeuge schilderte, dass er ein Messer im Bauch hatte, erst als der Täter die Waffe wieder rauszog, sah er die Klinge. Da er unter Schock stand und keinerlei Schmerzen hatte, war er dem Fremden zunächst noch hinterher gelaufen. Seine 64-jährige Ehefrau alarmierte den Rettungsdienst. Mit einer zehn Zentimeter tiefen Stichwunde kam er ins Krankenhaus und musste eine Woche in der Klinik bleiben.

Das Bonner Landgericht hatte sich im April – mangels hinreichenden Tatverdachts – noch geweigert, das Verfahren zu eröffnen. Aber die Nebenklage, Karl F.s Anwältin Dagmar Schorn, legte Beschwerde ein: Das Oberlandesgericht Köln gab ihr Recht und verwies den Fall an eine andere Kammer nach Bonn zurück: Mit der Aufgabe, den „beweiswürdigungsrechtlich hochsensiblen Fall“ minutiös aufzuklären.

Denn falls der 39-Jährige der Täter war, ist er brandgefährlich – und die Richter müssten zudem prüfen, ob er endgültig untergebracht werden muss. 

Rentner niedergestochen: Angeklagter war vermutlich auf Suche nach einem Schlafplatz

Einen Tag vor dem 12. November hatte der Obdachlose sich  auf eigenen Wunsch aus dem Landeskrankenhaus in Bonn entlassen und war in der Nähe des Tatortes auf der Suche nach einem Schlafplatz gewesen. So soll der Angeklagte an dem Abend in Siegburg im Obdachlosenheim und auch in der Kaserne erfolglos angeklopft haben.

Es sei nicht ausgeschlossen, mutmaßt Schorn, dass er auf der Suche nach einem unverschlossenen Pkw war, um darin zu schlafen. Tatsächlich soll der Angeklagte eine Stunde nach der Tat schlafend gefunden worden sein: im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses. (ucs)