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Prozess in BonnSchutzmasken nicht bezahlt: Firma klagt gegen BRD – 60 weitere folgen

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In einer Maskenfabrik in Shanghai verpacken Arbeiterinnen Schutzmasken. 

von Iris Klingelhöfer (iri)

Bonn – Als sich im Frühjahr die Corona-Situation verschärfte, mussten schnell Schutzmasken her. Auf eine Ausschreibung der Bundesrepublik Deutschland hin bekam eine Deutsch-Chinesische Handelsgesellschaft den Zuschlag und lieferte 110.000 Masken. Doch diese „landeten“ jetzt vor der 1. Zivilkammer des Bonner Landgerichts. 

Der Händler aus Hannover hat die BRD auf 589.050 Euro plus Anwaltskosten verklagt, weil die Bundesrepublik die gelieferten Masken nicht bezahlt hat. Am Freitag (25. September) begann das Verfahren – in Bonn, weil hier der Hauptsitz des Bundesgesundheitsministeriums ist. Wegen des großen Interesses von Presse und Öffentlichkeit war Richter Stefan Bellin in den großen Schwurgerichtssaal gezogen, wo sonst Mördern der Prozess gemacht wird. 

Das Verfahren ist der Auftakt zu einer ganzen Serie. Laut Gerichtssprecher Tobias Gülich haben rund 60 Unternehmen ähnliche Klagen eingereicht. Die Auftragswerte reichen dabei von rund 5000 bis zu 38 Millionen Euro. 

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Schutzmasken-Zoff in Bonn: Unter anderem soll sich  Nasenclip von Nase gelöst haben

Der Kern des Verfahrens sei die Frage, ob die gelieferten Masken mangelfrei waren oder nicht, erklärte Bellin im nun gestarteten Prozess. Denn die BRD hatte die Zahlung verweigert. Begründung: Die Schutzmasken würden nicht den vereinbarten Qualitätsstandards genügen, seien daher mangelhaft – und somit durfte sie berechtigterweise vom Vertrag zurücktreten.  Seitdem liegen 110.000 Atemschutzmasken in einem Lager herum. 

Das Unternehmen aus Hannover hatte am 21. April 50.000 Masken nach europäischem Standard (EN 149) und 60.000 Stück nach chinesischem Standard (KN 95) zum Preis von je 4,50 Euro netto geliefert. Die Bundesrepublik ließ Stichproben der Ware prüfen.

Daraufhin gab sie an, dass sich bei drei von zehn Euro-Masken der Nasenclip gelöst habe, weil der Klebstoff trocken gewesen sei. Die China-Masken hingegen sollen bei der Durchlässigkeitsprüfung durchgefallen und ihre Kopfbänder zu kurz gewesen sein. 

Am 5. Mai, zwei Wochen nach Lieferung, schickte die BRD eine Mail an das Unternehmen mit dem angeblich miesen Testergebnis. Am 15. Mai erklärte sie den Rücktritt vom Vertrag. Laut Richter Bellin ist die BRD in der Beweispflicht. 

Schutzmasken-Zoff in Bonn: Im Prozess blieben viele Fragen offen

Im Prozess ging es dann um Fragen, ob die BRD ihrer Rügepflicht fristgerecht nachgekommen ist und ob sie dem Kläger das Recht hätte einräumen müssen, nachzuliefern. Auch in welchem genauen Umfang die 110.000 Masken geprüft wurden, blieb unklar. 

Annedore Streyl, Anwältin der Beklagten, hätte sich vorstellen können, dass die Masken durch ein anderes anerkanntes Institut erneut geprüft würden und sich dann beide Parteien dem Ergebnis unterwerfen. Damit war Daniel Terner, Anwalt des Masken-Lieferanten, aber nicht einverstanden. 

„Ich kann die Klage nicht abweisen“, kam Stefan Bellin zum Schluss und wandte sich an die Parteien, ob sie eine Möglichkeit für eine gütliche Einigung sähen.

Zwar waren die Vertreter der BRD, darunter zwei Anwälte sowie der Leiter der Zentralabteilung im Bundesgesundheitsministerium, bereit, darüber nachzudenken. Doch schnell war klar, dass man sich an diesem Tag nicht einigen würde. 

Jetzt geht es in die Beweisaufnahme. Dazu wird unter anderem ein Sachverständigen-Gutachten angefordert. Das wird dauern. Wann der Prozess weitergeht, ist noch unklar. (iri)