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Opfer erst 5 Jahre altKrasse Strafe für Bonner (16), der „neugierig auf Sex“ war

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Der 16-Jährige verging sich an dem kleinen Jungen, filmte seine Taten.

Bonn – Schlimmes Martyrium für einen Fünfjährigen. Seine Eltern brachten den Knirps regelmäßig zur Kinderbetreuung ins Haus der Großeltern. Dort lebte auch ein 16-jähriger Junge. Seit dem Sommer 2018 überredete er den Fünfjährigen, mit ihm ins Schlafzimmer der Großeltern zu gehen, wo er das Kind wiederholt zum Sex zwang.

Mutter ertappt Bonner beim Sex mit Fünfjährigem

Als die Mutter des Kindes eines Tages zu Besuch bei den Großeltern war, flog die Geschichte auf: Die beiden Jungens hatten sich angeblich zum Spielen mit dem Handy ins Schlafzimmer verzogen. Die Mutter jedoch hatte ein ungutes Gefühl, als sie ihren kleinen Sohn zwischendurch kreidebleich erlebte. Ohne weitere Vorwarnung ging sie in das Schlafzimmer, wo sie die Kinder nackt und in flagranti erwischte.

Das Bonner Landgericht hat den 16-jährigen Angeklagten jetzt wegen sexuellen Missbrauchs zu zwei Jahren und neun Monaten Jugendstrafe verurteilt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Denn der Prozess vor einer Jugendkammer hatte wegen des jungen Alters des Sexualstraftäters unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Verurteilt wurde der 16-Jährige in vier Fällen. Das jedoch sei nur die Spitze des Eisbergs, hieß es im Urteil.

Die Mutter des Fünfjährigen hatte damals die Polizei eingeschaltet. Das Handy des Angeklagten, mit dem er die Übergriffe aufgezeichnet hatte, wurde als Beweismittel beschlagnahmt. Der 16-Jährige legte ein Geständnis ab.

Auf Nachfrage des Gerichtes, warum er sich an einem Jungen vergriffen hatte, soll er erklärt haben: Er sei neugierig auf Sex gewesen. Und: Er habe Sex haben wollen, ohne gleich Vater zu werden. 

Bonner, der neugierig auf Sex war, muss in den Knast

Schlimm: Obwohl ein Familienmitglied Opfer und Täter nackt gesehen und das den Großeltern erzählt hatte nahmen die den Hinweis nicht ernst.

Auch wurde das Angebot des Gerichts, den 16-Jährigen in eine Einrichtung für jugendliche Sexualstraftäter unterzubringen, von der Familie abgeblockt. So kam nur noch eine Gefängnisstrafe in Frage, um den Jugendlichen aus dem „ungesunden Umfeld“  herauszuholen. (ucs)