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Nach Schuss auf Kollegen (†23)Bonner Polizist steht ab August vor Gericht

Julian Rolf

Im Dezember fand die Trauerfeier für Julian R. (23) in der Bonner Kirche St. Maria Magdalena statt.

von Iris Klingelhöfer (iri)

Bonn – Der Tod des Polizeibeamten Julian R. (23) hat alle erschüttert. Der junge Kommissar starb durch den Schuss eines gleichaltrigen Kollegen im Rahmen einer Übung im Polizeipräsidium. 

Jetzt gab das Bonner Landgericht bekannt, ab wann sich Schütze Martin D. (Name geändert) verantworten muss. Demnach findet der Prozessauftakt am 15. August ab 9 Uhr vor der 4. Großen Strafkammer (Saal 0.11) statt. Die Fortsetzungstermine sind für den 26. und 27. August geplant, das Urteil für den 2. September.

Anklage vor Landgericht

Martin D. ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Am 26. November 2018 soll er einen Schuss auf Julian R. abgegeben haben, in der irrtümlichen Annahme, dass es sich bei der verwendeten Waffe um eine sogenannte „Rot-Waffe“ handelt. Das Opfer erlitt einen Halsdurchschuss und verstarb zwei Wochen später. 

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Angeklagter behauptet, Schuss habe sich versehentlich gelöst

Martin D. behauptet hingegen, dass sich der Schuss versehentlich aus seiner Dienstwaffe gelöst hat (hier mehr lesen). „Mein Mandant würde nie aus Spaß eine Waffe auf jemanden anderen richten“, so sein Anwalt Christoph Arnold. 

Am Unglückstag hatten die jungen Beamten der Einsatzhundertschaft zunächst an einem Schießtraining auf dem Gelände der Bundespolizei in Sankt Augustin-Hangelar teilgenommen. Dort wurde mit sogenannten „Rot-Waffen“ das Verhalten in verschiedenen Gefahrensituationen geübt. 

So sieht eine „Rot-Waffe“ aus

„Rot-Waffen“ haben dieselben Abmessungen und dasselbe Gewicht wie die scharfe Dienstwaffe Walther P 99. „Sie kann aber technisch nicht genutzt werden, um ein Projektil abzuschießen“, erklärt ein Polizeisprecher. Noch ein gravierender Unterschied: Die Übungswaffen sind fast komplett rot. 

Unglück passierte auf Weg zum Schießstand

Am Nachmittag ging es für Martin D., Julian R. und ihre Kollegen dann zurück ins Polizeipräsidium nach Bonn-Ramersdorf. Dort sollte auch noch mit der Dienstpistole trainiert werden. Dafür mussten sich die Beamten umziehen und ihre scharfen Waffen holen. Auf dem Weg von der Umkleide zum Schießstand soll dann der folgenschwere Vorfall passiert sein. 

30 Zeugen und zehn Gutachter geladen

Für den noch nicht terminierten Prozess wurden insgesamt 30 Zeugen und zehn Gutachter benannt, so Gerichtssprecher Tobias Gülich auf Anfrage. Martin D. drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis. Er ist seit dem Vorfall suspendiert sowie krank geschrieben. Laut seines Verteidigers geht es ihm psychisch noch immer schlecht. Arnold: „Er wird nie mehr in den Polizeidienst zurückkehren, dazu wäre er nicht in der Lage.“

Interessant: Normalerweise würde solch ein Fall vor dem Amtsgericht verhandelt werden. Die Staatsanwaltschaft hat ihn aber zum Landgericht angeklagt, wo ein höheres Strafmaß möglich ist. „Aus ihrer Sicht begründen sowohl der besondere Umfang als auch die besondere Bedeutung des Verfahrens die Zuständigkeit des Landgerichts“, erklärt Gülich.