Nach Erpressung um MillionensummeFinale Wende im Bonner „Sugar Daddy“-Prozess

Sugardaddy Geld

Der Liebhaber wurde durch zahlreiche Erpressungen um 1,6 Millionen Euro betrogen.

Bonn – Sensationelle Entwicklung im sogenannten Bonner „Sugar-Daddy“-Prozess hinter verschlossenen Türen: Am 13. Verhandlungstag wurden die Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten. So konnte erst nach Stunden erfahren werden, wie sich die Verhältnisse im Prozess wundersam gedreht haben.

Denn der Bonner Staatsanwalt Christoph Tigelmann hat für die beiden 26 und 36 Jahre alten Angeklagten überraschend Freisprüche gefordert, wie Gerichtssprecher Tobias Gülich bestätigte.

„Sugar Daddy“-Prozess in Bonn: Keine Beweise gegen Hauptangeklagte 

Demnach kann den beiden Männern, die sich wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung verantworten mussten, offenbar eine Beteiligung an dem großen Erpressungscoup eines millionenschweren Unternehmers nicht nachgewiesen werden.

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Für die mitangeklagte 31-jährige Prostituierte jedoch, die gegen die beiden Männer aus dem Rotlichtmilieu ausgesagt und sie stark belastet hatte, hat der Ankläger drei Jahre und drei Monate Haft plädiert. Immerhin war sie die „Kronzeugin“ der Staatsanwaltschaft gewesen, auf deren Aussage sich der Ankläger entscheidend gestützt hatte.

Aber im Laufe des Verfahrens wurden die Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit wohl immer größer: Immer wieder lieferte die 31-Jährige neue Varianten der Geschehnisse ab. Das Bild, was sie abgegeben hatte, wurde diffuser, undurchsichtiger.

„Sugar Daddy“-Erpressung: Mittäter können vor Gericht in Bonn nicht ermittelt werden

Ursprünglich hatte die Anklage dem Trio vorgeworfen, zwei Jahre lang den 50-jährigen Geschäftsmann aus dem Sauerland um insgesamt 1,6 Millionen Euro erpresst zu haben. Sie sollen ihn mit der Entführung seiner 31-jährigen „Sugar Babe“ unter Druck gesetzt haben, die sich angeblich in den Händen von Mitgliedern einer Rockergruppierung befindet. Tatsächlich sollen sie gemeinsame Sache gemacht haben.

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Wer nun die Mittäter waren, die mit der Frau das dramatische Entführungs-Droh-Szenario entwickelt haben sollen, konnte im Prozess offenbar nicht festgestellt werden. Nur dass die Kronzeugin, die weiterhin im Zeugenschutzprogramm steht, mindestens 440 000 Euro Erpressergeld von ihrem „Sugar Daddy“ entgegengenommen hat. Das soll sie – laut Tigelmann – zurückzahlen.

Prozess um „Sugar Daddy“: Entlastung der Angeklagten zeichnete sich ab

Die Verteidigung der beiden Männer hatte die Aussagen der Kronzeugin stets als „Märchenstunde“ abgetan; sie hat die Anträge auf Freispruch mit „Freude“ zur Kenntnis genommen. Bereits am letzten Verhandlungstag hatte sich die Wende abgezeichnet.

Denn die Haftbefehle gegen die beiden Männer waren mangels dringenden Tatverdachts von der Kammer aufgehoben worden. Allerdings sitzen sie wegen des Verdachts von Zwangsprostitution weiterhin in Untersuchungshaft.

Die 3. Große Strafkammer will am Montag das Urteil sprechen. (ucs)