+++ UPDATE +++ Kölner Fall sorgt für Entsetzen Mann (30) nach Party abgestochen – neue Fotos sollen Täter zeigen

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Elma (17) vergewaltigt und ersticktBGH knallhart: Keine mildere Strafe für Brian S.

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Dieses Foto der getöteten Elma wurde von ihrer Familie zur Verfügung gestellt und freigegeben.

von Iris Klingelhöfer (iri)

Bonn – Er schlug auf Elma (17) ein, vergewaltigte und erstickte sie... Der Mord an dem Mädchen in der Obdachlosenunterkunft in Sankt Augustin sorgte für Entsetzen.

Am 5. Juli letzten Jahres wurde der Angeklagte Brian S. zu einer zehnjährigen Jugendstrafe verurteilt. Dagegen hatten seine beiden Verteidiger Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) beantragt, sie wollten für ihren Mandanten eine mildere Strafe. 

Fall Elma: BGH lehnt Revisionsantrag der Bonner Verteidiger ab

Doch der BGH lehnt jetzt den Antrag als „unbegründet“ ab, wie eine Sprecherin dem Kölner Stadtanzeiger auf Anfrage erklärte. Somit ist das Mordurteil rechtskräftig.

Am 5. Juli 2019, um Punkt 11 Uhr, hatten sich die Türen zum alten Schwurgerichtssaal in Bonn geschlossen: Unter Ausschluss der Öffentlichkeit sprach der Vorsitzende der 8. Großen Strafkammer, Volker Kunkel, das Urteil gegen Brian S.

Fall Elma: Bonner Richter verurteilen Täter zu 10 Jahren Haft

70 Minuten jedoch mussten die Medienvertreter, bundesweit zahlreich angereist, draußen auf den Fluren warten, bis sie das juristische Ende in dem spektakulären Mordfall erfahren konnten. „Zehn Jahre Haft für den mittlerweile 18-jährigen Angeklagten“, teilte Gerichtssprecher Tobias Gülich allen Mikrofonen, Fernsehkameras und Smartphones zeitgleich mit, „wegen versuchter Vergewaltigung und Mordes“. Das sei für einen jugendlichen Delinquenten wie Brian S. die Höchststrafe (hier mehr zu Brian S. lesen).

Fall Elma: Was geschah in der Obdachlosenunterkunft in Sankt Augustin?

Allerdings konnten die Bonner Richter nicht endgültig aufklären, was in der Nacht zum 1. Dezember 2018 in dem Zimmer des jungen Deutsch-Kenianers in der Obdachlosenunterkunft in Sankt Augustin geschehen ist, in dem eine 17-Jährigen Schülerin aus Unkel getötet wurde. „Zwei verschiedene Szenarien“ seien denkbar, so der Gerichtssprecher weiter.

Bonner Gericht sieht klares Mordmerkmal im Fall Elma

Nach einer ersten sexuellen Annäherung, die sie abgewehrt habe, sei es jedenfalls noch zu einem gewaltsamen, vollendeten Sexualakt gekommen. Aber ob das Mädchen da noch lebte oder schon tot war, darüber konnte auch die Obduktion keine sichere Auskunft gegeben. In beiden Fällen jedoch – ob zur Verdeckung einer Vergewaltigung oder Ermöglichung einer Leichenschändung (Störung der Totenruhe) – sei es ein Mordmerkmal.

Fall Elma: Täter Brian S. schwieg im Prozess

Der Angeklagte, der seit seinem 3. Lebensjahr in Deutschland lebt, hatte während des gesamten Prozesses geschwiegen. Für die Bonner Richter stand fest, dass die zur Tatzeit gleichaltrige Schülerin aus Unkel Brian S. am Nachmittag des Vortages in Bonn kennengelernt, sie gemeinsam mit Freunden mehrere Stunden miteinander verbracht hatten und er das Mädchen – nachdem es den letzten Zug nach verpasst hatte – nachts um drei Uhr in seine Unterkunft in Sankt Augustin mitgenommen hatte.

Elma wollte nur bei Brian S. übernachten

Laut Urteil wollte die 17-Jährige dort nur übernachten, um am nächsten Morgen nach Hause zu fahren. Sie habe,  so der Gerichtssprecher, kein „sexuelles Abenteuer“ gesucht, auch „kein sexuelles oder romantisches Interesse an dem Angeklagten gehabt.“

Nachdem die Schülerin sich gegen eine sexuelle Annäherung gewehrt habe, so die Bonner Richter, hatte Brian S. ihr zunächst auf den Kopf geschlagen und sie anschließend erstickt. Zwei Tage lang blieb die Leiche im Zimmer des Angeklagten liegen, bis ihre ältere Schwester über soziale Medien dem Täter auf die Spur kam. Als Ermittlungsbeamte vor der Unterkunft erschienen, hatte der 17-Jährige sie freiwillig an den Tatort geführt.

Elmas Familie ist froh über die Höchststrafe

„Ich bin froh, dass er die Höchststrafe bekommen hat“, sagte die Schwester der Getöteten leise zu Journalisten, dann zog sie eine Fotografie ihrer kleinen Schwester und zeigte sie allen. Die Familie wollte, dass alle sehen, was für ein fröhliches Mädchen sie war, sagte die Ältere, die aber selber nicht gefilmt werden wollte.

Auch Nebenklageanwältin Gudrun Roth, die Mutter und Schwester der 17-Jährigen vertrat, zeigte sich erleichtert über das Ergebnis, denn es gehöre „zu den allergrößten Verbrechen, einen Menschen zu töten“. Allerdings könne keine Strafe der Welt den Verlust wiedergutmachen. Auf das Urteil habe die Mutter sehr betroffen reagiert: „Ihr Kind ist unwiederbringlich nicht mehr da.“

Fall Elma: Anwälte des Mörders werden Urteil wohl anfechten

Die beiden Verteidiger waren nach dem Urteil nicht vor die Kameras getreten: Sie hatten in ihren Plädoyers eine Strafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert, die sie ins Ermessen des Gerichts gestellt hatten; eine Vergewaltigung oder auch eine gewaltsame Tötung hatten sie ausgeschlossen. Keine Frage, dass sie das Urteil anfechten werden.

Doch damit scheiterten sie jetzt. (ucs, iri)