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Kurioser Prozess in BonnRentner will Schadensersatz – wegen seiner Stützstrümpfe

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Ein Patient hat ein Troisdorfer Sanitätshaus wegen falscher Stützstrümpfe auf Schadenersatz verklagt. Unser Symbolfoto zeigt das Anziehen eines Stützstrumpfs durch eine ambulante Pflegerin in Essen.

Bonn/Troisdorf – An manchem Morgen seien seine Beine so geschwollen, klagt der Mann, dass er kein Gefühl mehr in den Füßen habe und die Taubheit ihn verrückt mache. Für den 64-jährigen Rentner aus Wesseling steht fest, wer seine schlimme Lage verschuldet hat.

Ein Sanitätshaus in Troisdorf, so die Klage des unglücklichen Patienten, habe ihm falsche Stützstrümpfe ausgehändigt. Statt der „Kompressionsstrümpfe mit Flachstrick und geschlossener Spitze“, die für ihn ideal gewesen wären, habe man ihn mit rundgestrickten Strümpfen ohne Haftrand versorgt.

Patient sauer auf Troisdorfer Sanitätshaus: Stützstrümpfe hatten falsche Größe

Und nicht nur das: Nach der Vorlage des ersten Rezepts habe man ihm zudem eine noch originalverpackte Anziehhilfe ausgehändigt: Für Schuhgröße „kleiner als 40“, obwohl er die Schuhgröße 42-43 habe. Das alles habe seine Lage dramatisch verschlechtert.

Vor dem Bonner Amtsgericht hat der Mann schließlich das Sanitätshaus auf 4520 Euro Schadensersatz verklagt, darunter allein 2500 Euro Schmerzensgeld. Die Fehlversorgung, so behauptet es der 64-Jährige, habe zwangsläufig zur Verschlechterung seines Gesundheitszustandes führen müssen.

Im Oktober 2018 hatte sich der Kläger einer Operation unterzogen. Wegen Lymphödemen in beiden Beinen und im Unterbauch, die sich nach der OP  entwickelt hatten, waren ihm „Kompressionsstrümpfe nach Maß“ verordnet worden.

Therapiemaßnahmen brachten bei Rentner keine Besserung

Das erste Rezept hatte er im November 2018 in dem Troisdorfer Geschäft vorgelegt. Aber als die Heilung nicht einsetzte, er vielmehr am Ende vor Schmerzen kaum noch gehen konnte, wurden ihm Lymphdrainagen verordnet. Trotz intensiver Entstauungsmaßnahmen hätten die Verhärtungen in den Beinen eher noch zugenommen.

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Auf Nachfrage soll die Physiopraxis ihm den Hinweis gegeben haben, dass er wohl nicht die erforderlichen Strümpfe trage und somit auch keine Verbesserung eintreten könne. Kein Wunder, so der Kläger, der sich vom Sanitätshaus schlecht beraten fühlt: Die Mitarbeiter hätten ihn weder vermessen, geschweige denn etwas „nach Maß“ angeboten. 

Troisdorfer Sanitätshaus bestreitet Fehler – Berufung auf vertragliche Verpflichtung

Das Sanitätshaus jedoch bestreitet die Vorwürfe: Dem Kunden sei genau das verkauft worden, was auf dem Rezept des Arztes stand: Nämlich rundgestrickte Kompressionstrümpfe, was auch die Regelverordnung sei. „Nach Maß“ sei nicht in jedem Fall mit Maßanfertigung gleichzusetzen.

Das Sanitätshaus sei sogar - gegenüber der Krankenkasse - vertraglich verpflichtet, ein konfektioniertes Produkt abzugeben, wenn nach dem Ergebnis der Messung, die fraglos stattgefunden habe, eine Versorgung damit möglich ist.

Bonner Amtsgericht weist Klage gegen Troisdorfer Sanitätshaus ab – Berufung eingelegt

Das Bonner Amtsgericht hat die Klage schließlich abgewiesen, weil eine Pflichtverletzung durch das Sanitätshaus nicht erkennbar ist, aber auch weil der Kläger nur behauptet, aber nicht dokumentiert hat, dass die Verschlechterung des Heilungsverlaufs auf fehlerhafte Strümpfe zurückzuführen ist.

Damit sei eine Aufklärung des Falls nicht möglich. Der 64-jährige jedoch will die Niederlage nicht hinnehmen: Vor dem Bonner Landgericht hat er jetzt Berufung eingelegt. (ucs)