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Klage nach Razzia gegen Land NRWTroisdorferin sicher: Polizisten klauten 36.000 Euro

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Insgesamt 36.000 Euro will die Seniorin in ihrem „Sparstrumpf“ versteckt haben.

Bonn/Troisdorf – Zweimal stand die Polizei im Frühjahr 2018 vor der Haustür von Marja F. (Name geändert) und durchsuchte ihre Wohnung in Troisdorf. Der Verdacht der Ermittler: Der Sohn der 70-Jährigen besitze illegale Waffen, auch mache er Geschäfte mit gefälschten Markenklamotten.

Die Polizei wurde fündig, beschlagnahmte Kartons, auch Kleidung - und sicherte eine vollautomatische Kurzwaffe nebst Magazin und neun Patronen, wofür der 50-Jährige ein Jahr später auch zu 1350 Euro Geldstrafe verurteilt wurde.

Seine Mutter jedoch bekam nach den Durchsuchungen den Schreck ihres Lebens: Denn Marja F. vermisste ihren „Sparstrumpf“, mithin 36 000 Euro Bargeld, die sie in einer Jacke versteckt gehalten haben will.

36.000 Euro weg: Troisdorferin verklagt Land NRW

Daraufhin verklagte die 70-Jährige das Land NRW - als Dienstherr der Polizei -  auf Rückgabe ihres einzigen Geldschatzes. Nach der Trennung von ihrem Ehemann zehn Jahre zuvor, so die Klägerin, habe sie den Barbetrag - zunächst 50 000 Euro - nicht auf die Bank getragen, sondern in einem Briefumschlag in einem Schrank verwahrt.

Als ihr Sohn ihre Wohnung auch als Lager für seine Geschäfte benutzen wollte, habe sie die verbliebene Summe von 36 000 Euro in einer sommerlichen Damenjacke versteckt und diese wiederum in einem Karton verstaut, der in ihrem kaum noch begehbaren Schlafzimmer gelagert war. Das Zimmer sei nach der Razzia versiegelt worden, auch sei der Karton, Jacke inklusive, beschlagnahmt worden.

Land NRW bestreitet Diebstahl-Vorwürfe von Troisdorferin

Das verklagte Land hat die Vorwürfe bestritten, von einem so hohen Geldbetrag wisse es nichts, auch sei den Polizeibeamten kein „Sparstrumpf“ in die Hände gefallen. Schließlich treffe die Klägerin ein hohes Mitverschulden an einem möglichen Verschwinden. Denn falls sie tatsächlich Geld in dieser Höhe zwischen Klamotten gelagert hatte, hätte sie den Beamten einen Hinweis geben müssen.

Vor der 1. Zivilkammer des Bonner Landgerichts konnte Marja F. nicht beweisen, dass es diese Summe gegeben hat. Kein Zeuge hatte das Geld je gesehen, auch konnte sie nicht präzisieren. in welcher Stückelung sie den Betrag verwahrt hatte.

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Auch widersprach sie sich bei den Farben der Jacke, die mal schwarz, mal blau gewesen ein soll. Schließlich hätte das Geld, falls es denn je existiert hat, ja auch auf andere Weise verschwinden können - und nicht zwingend bei der Hausdurchsuchung.

Die Bonner Richter haben die Klage als unbegründet abgewiesen. (ucs)