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Irre Wende in Bonner Totschlags-ProzessOpfer macht Täterin rührende Liebeserklärung

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Die angeklagte Irina K. wird am ersten Verhandlungstag in den Gerichtsaal des Bonner Schwurgerichtes geführt.

Bonn – Hochzeitsglocken in naher Ferne und Liebeschwüre auf der Anklagebank. Das Bonner Schwurgericht wurde jetzt Zeuge einer erstaunlichen Romanze – live im Gerichtssaal.

Am zweiten Prozesstag gegen Irina K. (33, Name geändert), die am Abend des 13. Dezember 2019 in Mechernich ihren Lebensgefährten mit einem Messerstich in die Brust töten wollte (hier lesen Sie mehr), sollte das Opfer aussagen.

Nach Messerattacke: Plötzliche Liebeserklärung vor Gericht

Nur zögernd ging der 40-Jährige zum Zeugenstuhl, dann überraschte er alle mit einer Liebeserklärung an die Angeklagte: „Ich bin mit Irina verlobt“, sagte er zunächst noch zögerlich. Dann sprach er weiter, schon etwas fester und mit Nachdruck: „Ich liebe sie und will sie – wenn sie wieder freikommt – heiraten.“

Alles zum Thema Verlobung

Kammervorsitzender Klaus Reinhoff, den sonst kaum nach etwas wundern kann, zeigte sich einen Moment lang sprachlos: „So etwas erleben wir auch nicht alle Tage am Schwurgericht.“

Irre Wendung vor Gericht: Täter und Opfer verlobt

Einen Heiratsantrag an die Täterin, die sich immerhin wegen versuchten Totschlags verantworten muss! Alle Blicke wandten sich daraufhin zur Anklagebank, wo die Angebetete  tränengerührt mit ihrer Dolmetscherin in der zweiten Reihe saß.

Auch Irina K. beteuerte: „Ich liebe ihn und will ihn heiraten.“ Für die schreckliche Tat, an die sie sich kaum erinnern will, entschuldigte sie sich bei ihrem Verlobten, mit dem sie bereits ein gemeinsames Kind hat.

Nach Liebesbekenntnis: Opfer sagt nicht mehr aus

Nach diesem gegenseitigen Liebesbekenntnis wollte der Lebensgefährte nicht mehr als Zeuge aussagen und berief sich auf sein Aussageverweigerungsrecht. Schließlich zog er die Nebenklage zurück. Er hat kein Interesse mehr an der Strafverfolgung.

Der damit überflüssig gewordene Vertreter der Nebenklage wurde von der Kammer entpflichtet und durfte den Saal verlassen. Selbst der Verteidiger von Irina K., Albert Stumm, wusste nichts von der sich anbahnenden Versöhnung: „Das erlebt man in seiner Laufbahn nur einmal“, erklärte er anschließend – auch nicht ohne Rührung!

Trotz Liebeserklärung: Verfahren muss zu Ende geführt werden

Aber Liebe hin oder her – natürlich muss das Verfahren noch zu Ende geführt werden. Denn bei einem sogenannten Offizialdelikt – wie ein versuchter Totschlag es fraglos ist – gibt es ein öffentliches Interesse, das Verbrechen aufzuklären und zu ahnden.

So muss sich Irina K. natürlich weiter für die Tat verantworten. Nach einem Streit mit dem Lebensgefährten war sie an dem Abend völlig außer sich und verzweifelt gewesen: Der 40-Jährige war mit einem Saufkumpan und dem letzten Haushaltsgeld über Stunden in einer Spielhalle verschwunden.

Angeklagte stach den Freund im Zorn nieder

Ihren ohnmächtigen Zorn hatte die 33-Jährige mit Bier und Whisky-Cola (1,76 Promille ergab später die Blutentnahme) betäubt und hatte alle seine Klamotten vor die Tür geworfen: „Ich wollte so nicht mehr weiter leben,“ hatte Irina K. zum Prozessauftakt gesagt.

Als er schließlich nachhause kam, war sie außer sich: Mit einem Küchenmesser stach sie einmal kräftig zu, schlug die Wohnungstür zu und ließ den Verletzten liegen. Das Opfer überlebte nur durch schnelle Nothilfe von Nachbarn und Operation.

Totschlags-Prozess in Bonn: Verlobung könnte Strafe lindern

Die Verlobung, vor allem das Verzeihen des Opfers, wird die Strafe für Irina K. sicherlich kleiner machen. Auch dass sie an dem Abend wegen ihres exzessiven Alkoholkonsums und affektgeladenen Verfassung nur eingeschränkt schuldfähig war. Das jedenfalls hat der psychiatrische Gutachter bestätigt.

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In der kommenden Woche muss das Bonner Schwurgericht über die ungewöhnliche Lovestory entscheiden. (ucs)