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In Klinik eingewiesenBonner nach Brandanschlag weiter brandgefährlich

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Der Angeklagte versuchte mehrmals einen Brandanschlag auf das Gebäude der deutschen Welle in Bonn. Das Foto entstand im Oktober 2012. Im Hintergrund Langer Eugen und Posttower.

Bonn – Zum Prozessauftakt war der Mann noch auf freiem Fuß im Bonner Gerichtssaal erschienen. Ein Pfleger der Landesklinik, aber auch seine Familie hatten den 61-jährigen zum Justizgebäude begleitet, um ihm eine Fahrt im Gefangenentransporter zu ersparen. Mit Hilfe von Medikamenten, so hieß es da noch optimistisch, habe sich die psychotische Erkrankung des Familienvaters wieder beruhigt.

In Klinik eingewiesen: Angeklagter bleibt eine Gefahr

Aber die Richter der 10. Großen Strafkammer kamen am Ende des Prozesses mit Hilfe von Gutachtern zu einem anderen Ergebnis. Der 61-Jährige, der im Februar 2020 im wahnhaften Zustand zwei Mal mit Benzinkanistern einen Brandanschlag auf die Deutsche Welle verübt hatte, sei – im wahrsten Sinne – weiterhin brandgefährlich.

Entsprechend hat das Bonner Landgericht die endgültige Unterbringung des Attentäters in eine psychiatrische Klinik angeordnet, wie Gerichtssprecherin Patricia Meyer am Donnerstag bestätigte. Die Straftaten habe er fraglos wegen einer akuten psychotischen Episode im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen. Bereits in den Tagen vorm Zündeln war er wegen Verwirrtheit aufgefallen, vor allem wegen seiner Rettungsphantasien. Die Menschheit müsse vor der UNO geschützt werden, so seine fixe Wahnidee, diese sei für die Vernichtung der Welt verantwortlich. Nach dem Attentat, so sein dramatischer Plan, habe er sich umbringen wollen.

In Klinik eingewiesen: Nach Anschlag Verfolgungsjagd mit der Polizei

Aber so weit kam es nicht. Denn vor einer großen Brandkatastrophe hatte das Sicherheitspersonal die Deutsche Welle bewahrt. Beim ersten Auftritt des zündelnden Mannes im Eingangsbereich des Funkhauses wurde er verscheucht.  Als er zwei Stunden später erneut mit gefülltem  Benzinkanister und einem selbstgebauten Zimmermannshammer auftauchte, retteten sich die bedrohten Wachleute ins Innengebäude und alarmierten die Polizei. Da sprang der Brandstifter in sein Auto und lieferte sich mit vier Streifenwagen ein hochdramatisches Verfolgungsrennen auf der B9 in Richtung Godesberg. Dabei bretterte er mit 100 Sachen „grob verkehrswidrig“ über die frühere Diplomaten-Rennbahn, überfuhr mehrere Kreuzungen bei Rot, bis er ausgebremst und festgenommen werden konnte.

In Klinik eingewiesen: Angeklagter wurde immer wieder rückfällig

Das Problem des Angeklagten, der vor Jahren bereits einschlägig aufgefallen war, als er in Godesberg gedroht hatte, das Treppenhaus eines Wohnhauses in Brand zu setzen: Dem 61-Jährigen fehlt die Krankheitseinsicht. Immer wieder habe er seine Medikamente abgesetzt, wenn es ihm gut ging. Da ein psychotischer Rückfall damit nicht ausgeschlossen werden kann, seien von dem Angeklagten auch in Zukunft schwere Straftaten zu erwarten, hieß es im Urteil. Damit gehe von ihm weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit aus.

Aber das wollte der 61-Jährige partout nicht wahr haben. Gegen das Urteil hat er bereits Revision eingelegt. (ucs)