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In Bonn-Beuel kontrolliertUnglaublich, wieviel Promille Bonner Radfahrerin hatte

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Stark alkoholisiert wurde eine Radfahrerin Sonntagnacht in Bonn gestoppt. Unser Symbolfoto zeigt eine Radlerin in Münster im Jahr 2019

von Stefan Schultz (stz)

Bonn – Die Polizei stoppte in der Nacht zu Sonntag eine Radfahrerin (26) auf dem Bröhltalbahnweg. Die Frau war den Beamten bereits gegen 1.25 Uhr auf der Rheinauestraße aufgefallen, weil sie ohne Licht unterwegs war.

Die 26-Jährige wurde auf die fehlende Beleuchtung hingewiesen, worauf sie ein funktionierenden Front- und Rücklicht aus der Tasche kramte. Dabei gewannen die Polizisten den Eindruck, dass die Radlerin wohl deutlich zu tief ins Glas geschaut hatte.

Der Alko-Test ergab dann auch einen wahren Spitzenwert: Mit 1,9 Promille war die 26-Jährige unterwegs. Der Radfahrerin wurde auf der Wache eine Blutprobe entnommen – ein Ermittlungsverfahren läuft.

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Kontrollierte Radfahrerin: Promillegrenzen auch auf dem Rad

Unterdessen betont die Polizei nochmal, dass Promillegrenzen auch für Radfahrer gelten, denn sie gefährden sich und andere.

Auf dem Rad gilt die Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille. Wer diesen Wert überschreitet begeht eine Straftat, auch wenn niemand zu Schaden kommt.

Hier lesen Sie mehr: Radler haben keine Knautschzone – Bonner Polizei kontrolliert scharf

Fallen Radfahrer durch ihre Fahrweise auf oder gefährden andere, kann es schon ab einer Grenze von 0,3 Promille knüppeldick kommen. Alkohol und Radfahren gehört nicht zusammen und kann neben Bußgeldern und Geldstrafen auch Auswirkenden auf den Führerschein haben. Punkte in Flensburg, die Anordnung des sogenannten „Idiotentests“ und der Entzug des Lappens sind möglich. (stz)