Gnadenlos drauf gehaltenAutofahrer fuhr auf Bonner Polizisten zu – jetzt fiel Urteil

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Der 24-jährige Autofahrer musste vor das Bonner Schwurgericht, nachdem er mit seinem Auto auf einen Polizisten zugefahren war.

Bonn – Der Autofahrer, der am Abend des 8. November 2019 nervös an der roten Ampel stand, wollte partout nicht in die Verkehrskontrolle. Der 24-Jährige hatte keinen Führerschein, war betrunken und bekifft und fuhr mit einem nicht zugelassenen Audi A6, an dem auch noch ein geklautes Kennzeichen befestigt worden war.

Als der Fahrer um die Ecke in die Rabinstraße bog und ihn ein Polizeibeamter mit dem Lichtzeichen einer Taschenlampe stoppen wollte, machte er - so hieß es am 15. September im Urteil des Bonner Schwurgerichts - die „idiotische Entscheidung“, den Polizisten, der auf seiner Fahrbahn stand, links zu umfahren.

Eine Entscheidung, die in einer Katastrophe geendet war. Denn der 30-Jährige Polizeikommissar sprang just in die Richtung, in die der Autofahrer hinsteuerte und kam in Panik und Todesnot.

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Bonn: Autofahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt

Vor dem Bonner Schwurgericht wurde die lebensbedrohliche Szene nicht wegen versuchten Mordes, sondern wegen fahrlässiger Körperverletzung, Fahrerflucht, Trunkenheit im Verkehr und Urkundenfälschung verurteilt.  Der 24-jährige Straftäter, der sich sein Leben lang bereits über alle Gesetze hinweg gesetzt hatte, wurde jetzt für zwei Jahre in Haft geschickt.

Eine Bewährung, so der Kammervorsitzende Klaus Reinhoff, sei „bei soviel schlechter Sozialprognose“ nicht in Betracht gekommen. Schließlich wurde noch eine zweijährige Führerscheinsperre verhängt.

Bonn: Polizist rettete sich vor Autofahrer mit Sprung in einen Bauzaun

Ursprünglich war der Ankläger davon ausgegangen, dass der 24-Jährige gezielt auf den Polizeibeamten zugefahren war und damit seinen Tod billigend in Kauf genommen hat. Aber das, so Reinhoff, sei widerlegt worden.

„Der Angeklagte hat objektiv einen Weg gesucht, an dem Beamten vorbei zu kommen. Er hat darauf vertraut, dass der Polizist stehen bleibt oder sich wieder auf den rechten Bürgersteig zurückzieht.“ Stattdessen kam es zu dem fast tödlichen „Missverständnis“, aus dem der Polizist sich nur durch einen Sprung an einen Bauzaun retten konnte.

Zwei Jahre Gefängnis und Führerschein weg für Bonner Autofahrer

„Der Angeklagte ist kein Mörder“, so Reinhoff weiter, aber er sei einer, der durch seine Rücksichtslosigkeit einen Polizeibeamten in seiner Integrität zutiefst verletzt hat. Seit dem Vorfall ist der Beamte schwer traumatisiert und nach wie vor in Therapie.

Der Angeklagte hatte sich mit einem Brief entschuldigt und ihm 3000 Euro als Entschädigung gezahlt – der 30-Jährige hatte den Entschuldigungs-Versuch nicht annehmen können.

Nach dem Urteil wurde der Haftbefehl aufgehoben, eine Fluchtgefahr bestünde nicht, hieß es. (ucs)