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WCCB-SkandalPaukenschlag: Gericht spricht Urteil gegen Bonns Ex-Oberbürgermeisterin

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Bärbel Dieckmann steht im Festsaal des Gürzenich, der als Gerichtssaal fungierte. 

von Iris Klingelhöfer (iri)

Bonn/Köln – Am Donnerstag standen Bonns Ex-Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann und Ex-Stadtdirektor Arno Hübner vor dem Kölner Verwaltungsgericht. Der Prozess dauerte mehrere Stunden – und endete jetzt mit einem Paukenschlag. 

Sowohl Dieckmann als auch Hübner wurden zu Schadensersatz in Höhe von je einer Million Euro verurteilt – wegen deren grob fahrlässigen Verletzungen beamtenrechtlicher Dienstpflichten im Zusammenhang mit dem Bau des „World Conference Centers Bonn“ (WCCB).

Bonner Ex-Oberbürgermeisterin: Stadt Bonn forderte Schadensersatz 

Im Zusammen mit dem WCCB-Skandal hatte die Stadt Bonn Schadensersatz von ihrer früheren Oberbürgermeisterin gefordert. Ebenso von Hübner, der bei dem Bauvorhaben Projektleiter war. Beide Beschuldigten waren beim Prozess, der wegen der Coronaschutzmaßnahmen im Gürzenich stattfand, anwesend.

In dem Zivilprozess ging es zunächst stundenlang um die mögliche Verantwortung von Hübner, anschließend wurde die mögliche Verantwortung von Dieckmann erörtert. Auch Zeugen wurden vernommen, wie Ex-Stadtdirektor Dr. Volker Kregel.

Bonns Ex-Oberbürgermeisterin: Hätte Stadtverwaltung Bonität des Investors prüfen müssen?

Die Stadt wirft beiden Beklagten die Verletzung ihrer beamtenrechtlichen Dienstpflichten vor. Eine der zentralen Fragen ist, ob vor der Auftragsvergabe für das Kongresszentrum WCCB im Jahr 2005 die Stadtverwaltung selbst die Bonität des Investors hätte prüfen müssen.

Denn nach Abschluss der Verträge stellte sich heraus, dass dieser in Wirklichkeit nicht einmal annähernd das nötige Eigenkapital von 40 Millionen Euro besaß. Als Folge seiner Insolvenz explodierten die Baukosten, das als Leuchtturmprojekt gedachte WCCB wurde für die Stadt zum Finanzdebakel.  

„In seinen Urteilen hat die 19. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln festgestellt, dass sowohl die ehemalige Oberbürgermeisterin als auch den damaligen Stadtdirektor eine Pflicht zum Schadensersatz treffe, da sie groß fahrlässig die ihnen obliegenden Pflichten verletzt hätten und dadurch der Klägerin ein kausaler Schaden entstanden sei“, so ein Gerichtssprecher. 

Die Kammer hat in beiden Verfahren die Berufung zugelassen. (mit dpa)