Ex in Falle gelocktÜberraschender Freispruch in Bonner Vergewaltigungs-Prozess

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An der Mondorfer Fähre soll ein Mann seine Ex-Freundin zuerst in eine Falle gelockt und sie anschließend vergewaltigt haben. Das Bild zeigt die Fähre im Jahr 2011.

Bonn – Mit einem überraschenden Freispruch endete vor dem Bonner Landgericht jetzt der Prozess gegen einen Türsteher (27), der sich wegen Vergewaltigung und Freiheitsberaubung verantworten musste.

Die Anklage hatte dem 27-Jährigen, der im Rockermilieu zuhause ist, vorgeworfen, eine Krankenschwester (25) in eine Falle gelockt und an der Mondorfer Fähre vergewaltigt zu haben. Die junge Frau hatte sich nach einigen Monaten Beziehung von ihm getrennt.

Bonn: Angeklagter fährt mit Ex-Freundin zur Mondorfer Fähre

Der Angeklagte hatte seiner Ex-Freundin versprochen, 40 000 Euro, die sie ihm in vermeintlich guten Liebeszeiten geliehen hatte, zurückzugeben – das hatte er aber nie vorgehabt.

Stattdessen hatte der 27-Jährige, der damals Beziehungen zu vier Frauen gleichzeitig hatte, sie in einen einsamen Feldweg an der Mondorfer Fähre gefahren.

Angeklagter in Bonner Vergewaltigungs-Prozess einschlägig vorbestraft

Dann hatte er ihr erneut seine Liebe vorgegaukelt und sie aufgefordert, doch weiter an seiner Seite zu bleiben. Als sie nicht wollte, machte er Druck.

Der Angeklagte ist bereits einschlägig vorbestraft und hatte im Prozess eingeräumt, dass es an dem Oktobertag 2017 zum Geschlechtsverkehr im Auto gekommen war. Aber es sei, so der Bordell-Wirtschafter, „alles einvernehmlich gewesen.“

Ex-Geliebte macht neue Aussage vor Bonner Landgericht

Die Wende im Prozess kam schließlich, als am vierten Prozesstag die 25-jährige Ex-Geliebte ihre Geschichte unter Ausschluss der Öffentlichkeit erzählte. Die unterschied sich deutlich von ihrer vorherigen Aussage bei der Polizei.

Damals hatte sie berichtet, dass sie vergeblich versucht hatte, den gewalttätigen Ex-Freund abzuwehren. Ihre Abwehrversuche seien allerdings gescheitert, da sie ihm körperlich unterlegen war.

Bonner Prozess: Vermeintliches Opfer hatte panische Angst

Im Prozess schilderte sie jetzt, dass der Angeklagte zwei Tage zuvor versucht hatte, sie von einem Brückengeländer auf die A 42 zu stoßen und dass sie sich nur schreiend retten konnte. Entsprechend groß sei ihr Misstrauen gegenüber dem Ex gewesen.

Als sie den Eindruck hatte, der Angeklagte würde das Auto von innen abschließen, habe sie panische Angst bekommen. „Ich wollte nur noch lebend hier rauskommen“, sagte sie im Gericht.

Also machte sie bei dem Sex mit. Und nicht nur das: Als er anfing, die Szene mit dem Handy zu filmen, habe er „die ekelhafte Frage gestellt, ob es mir gefalle“. In ihrer Not habe sie „Ja“ gesagt.

Mutmaßlicher Bonner Vergewaltigungsprozess endet vorzeitig

Das war das vorzeitige Ende des Bonner Prozesses. Alle waren sich einig, dass mit dieser Aussage eine Vergewaltigung nicht nachweisbar ist. Selbst der Staatsanwalt forderte Freispruch und die Nebenklage plädierte gar nicht erst.

Es sei unstreitig, so der Kammervorsitzende Marc Eumann, dass der Angeklagte zutiefst unmoralisch gehandelt habe. Er habe die große Liebe der jungen Frau auf perfide Weise ausgenutzt. Er habe sie als Gespielin am langen Arm gehalten und sie wie „eine Weihnachtsgans ausgenommen“. Aber dafür, so Eumann, könne man eben nicht bestraft werden.

Bonner Gericht sieht schwache Beweislage

Zugleich hat die Bonner Kammer deutlich gemacht, dass die 25-Jährige den Angeklagten nicht falsch belastet hat. Eumann: „Wir glauben ihr, dass im Auto etwas Übles und Ekelhaftes passiert ist, aber eine Vergewaltigung gegen ihren Willen, kriegen wir bei dieser Beweislage nicht hin.“

Dass der Freispruch den Bonner Richtern schwer fiel, daraus machten sie keinen Hehl. (ucs)