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Corona-IrrsinnKeine Maskenpflicht im Bonner Gericht

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Im Bonner Gerichtsgebäude gibt es keine Maskenpflicht. 

von Iris Klingelhöfer (iri)

Bonn  – Als Josef F. (50) letzte Woche vor dem Bonner Landgericht als Zeuge aussagen musste, war er fassungslos. „Ich war kaum durch die Einlasskontrolle, da kamen mir schon die ersten ohne Maske entgegen“, wettert er. „An der Bushaltestelle kriegt man dafür eine 150-Euro-Knolle."

Für ihn sei das unbegreiflich, so der 50-Jährige. „Ich habe im Gericht auch gesehen, wie sich vier Mann ohne Maske in einen kleinen Aufzug gequetscht haben.“

Ob Schule, Bus, Geschäfte: Überall ist Masketragen Pflicht – aber für die Gerichte gilt das nicht! Obwohl sie für die Öffentlichkeit zugänglich sind, oft zahlreiche Zuschauer und Angehörige, Freunde der Angeklagten im Publikum sitzen. Wie kann das sein?

Keine Maskenpflicht in Bonner Gericht: Landgerichtspräsident kann sie nicht anordnen

„Ich kann es nicht anordnen, solange die Landesregierung es nicht anordnet“, erklärt der Bonner Landgerichtspräsident Stefan Weismann. Die Rechtsgrundlage sei nicht gegeben. Er würde allerdings dafür „werben“. „Indem ich selbst die Maske im Gericht trage und die Leute ermahne.“

Vor der Sicherheitsschleuse am Eingang hängen zwei Zettel  – auf einem wird das Tragen einer Maske dringend empfohlen, auf dem anderen auf 1,5 Meter Mindestabstand hingewiesen. Doch ein Blick in die Gerichtssäle zeigt: Längst nicht jeder nimmt sich das zu Herzen.

Gerade bei Verhandlungen in kleinen Sälen sitzt das Publikum zum Teil dicht an dicht, viele ohne Maske. Unfassbar: Stefan Weismann, obwohl Chef im Landgericht, sind die Hände gebunden. „Im Saal kann nur der Vorsitzende das Tragen einer Maske sitzungspolizeilich anordnen, das ist richterliche Unabhängigkeit“, erklärt er. 

Keine Maskenpflicht in Bonner Gericht: Coronaschutzverordnung sieht das nicht vor

Für Dienstgebäude der Justiz sei eine explizite Verpflichtung aus der NRW-Coronaschutzverordnung nicht ersichtlich, heißt es in einer Stellungnahme der Stadt Bonn. „Im Zuge des Hausrechts kann allerdings das Tragen von Mund-Nasen-Schutz geregelt oder zumindest empfohlen werden“, so Andrea Schulte vom Presseamt. 

Um das Wirrwarr komplett zu machen, erklärt Hilal Tanrisever vom NRW-Justizministerium: „Das Ministerium hatte Gerichte und Justizbehörden gebeten, von einer Maskenpflicht abzusehen und das Tragen einer Maske nur zu empfehlen.“ Grund: Es hätten sich viele beschwert, die der Meinung sind, dass das Einhalten des Mindestabstandes reichen würde...

Landgerichtspräsident Weismann hat im Hinblick auf die erneut steigenden Coronazahlen den Krisenstab einberufen. Es geht unter anderem um längere Sitzungspausen um zu lüften, erneute Einführung des Schichtdienstes beim Personal, Entzerrung der Sitzungstermine. „Wir dürfen nicht warten, bis uns die Fälle in Bonn erreichen“, so Weismann, der auch in seinem Dienstwagen Maske trägt, um seinen Chauffeur zu schützen. (iri)