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„Querdenker“ in BonnMini-Corona-Demo vorm Stadthaus mit Überraschung

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Überschaubar war die Demo vorm Bonner Stadthaus.

Bonn – Nach dem Skandal um die nicht genehmigte Corona-Demo der „Querdenker“ vor dem Alten Rathaus in Bonn am Samstagabend, 14. November, kündigten die Gegner des Infektionsschutzgesetzes für Mittwoch, 18. November, eine Demo direkt vorm Bonner Stadthaus an. 

Die Aktion von „ISSGV3“ wurde auch genehmigt. Und auf dem Plateau vor dem Eingang gab es dann eine Überraschung: Nicht nur, dass sich zu Beginn gerade mal rund 20 Demonstranten zusammen fanden. Die Protestler hielten sich auch an die Auflagen – Abstand wurde gehalten, Masken wurden getragen. Der Veranstalter hatte extra Abstands-Kringel auf den Boden gemalt. 

Ein direkter Anwohner kommentierte die Ansammlung mit lauten „Haut ab“-Rufen und stellte ein entsprechendes Schild ins Fenster. 

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Querdenker in Bonn: 20.000 Euro Zwangsgeld

Rund 400 Personen hatten am Samstagabend, 14. November, auf dem Bonner Marktplatz gegen die geltenden Corona-Schutzmaßnahmen demonstriert. Eine Mehrzahl der sogenannten „Querdenker“ trug bei der zuvor verbotenen Demo keine Mund-Nase-Maske. Ebenfalls wurden die Mindestabstände nicht eingehalten. Bonner Polizei und Ordnungsamt waren mit massiven Kräften vor Ort.

Jetzt reagierte die Stadt Bonn. Gegen die Veranstalter wurde ein Zwangsgeld in Höhe von 20.000 Euro verhängt, da sich die Mehrzahl der Demonstranten nicht an die Corona-Regeln gehalten hatte. Am Samstag gab es schon eine Ordnungsverfügung, bestätigt Stadtsprecherin Dr. Monika Hörig. 

Querdenker-Demo: 36 Masken-Muffel müssen zahlen

Weil die Demo in der Bonner Innenstadt nicht zugelassen war, müssen die Veranstalter der „Querdenker“-Demo außerdem 1000 Euro Bußgeld zahlen. Auch für die 36 von der Polizei geschnappten Masken-Muffel wird es teuer. Denn statt 50 Euro müssen die Erwischten 100 Euro berappen – schließlich hatten sie vorsätzlich keinen Mund-Nasen-Schutz getragen.

Der Bonner CDU-Chef und Landtagsabgeordnete Christos Katzidis sieht sich nach dem Vorfall darin bestätigt, dass die „Querdenker“ ein Fall für den Verfassungsschutz sind. 

Querdenker-Demo: Verhalten unerträglich

Der CDU-Politiker stellt klar: „Es ist das verfassungsrechtlich geschützte Recht, sich friedlich ohne Waffen und ohne Anmeldungen zu versammeln. Die Versammlungsfreiheit ist eines der höchsten Güter unseres Rechtsstaates. Diese Recht gilt allerdings nicht uneingeschränkt und vor allem immer in Abwägung zu anderen Grundrechten, wie dem Recht auf körperliche Unversehrtheit. Es ist unerträglich, wie sich diese Corona-Leugner über alle Vorschriften, Anordnungen der Polizei und sogar gerichtliche Entscheidungen hinwegsetzen und andere gefährden. Ich bin froh, dass die Polizei konsequent vorgegangen ist und auch Ingewahrsamnahmen ausgesprochen hat.“

Die „Querdenker“ sind nach Katzidis Meinung ein Fall für den Verfassungsschutz, „da sie immer hemmungsloser öffentlich zeigen, wie sie unseren Staat und sogar gerichtliche Entscheidungen leugnen bzw. ablehnen und sich sogar darüber hinwegsetzen. Marktplatz, Sternstraße oder Friedensplatz sind keine geeigneten Plätze in einer Pandemie mit so vielen Versammlungsteilnehmern, wo das Abstandhalten zum Schutze anderer notwendig ist.“

Querdenker-Demo: Schärfere Strafen geplant

Die Landes-CDU will laut Katzidis das Verhalten der Querdenker-Bewegung werden auch parlamentarisch nicht hinnehmen. „Spätestens im nächsten Jahr wird es ein Landesversammlungsgesetz in NRW geben. Wir wollen, dass ein zukünftiges Landesversammlungsgesetz auch eine Strafvorschrift enthält, bei der viele Aktionen der Querdenker-Bewegung zukünftig nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit eingestuft sein werden, sondern als Straftaten.“

Am Donnerstag, 12. November wurde beim Bonner Polizeipräsidium eine Demo zum Thema „Aufklärung zum Thema Corona-Fakten“ angemeldet – der Veranstalter erwartete 200 bis 500 Teilnehmer. Die Demo wurde vom Präsidium nicht genehmigt, da das Ordnungsamt der Stadt Bonn am Freitag die Veranstaltung aus infektionsschutzrechtlichen Gründen mit einer entsprechenden Ordnungsverfügung untersagt hatte. Hintergrund war, dass es bei zurückliegenden Versammlungen immer wieder zu Verstößen kam, dabei wurden keine Mindestabstände eingehalten – ebenso wurde die Maskenpflicht verletzt. Die ordnungsrechtliche Verfügung wurde verwaltungsgerichtlich bestätigt.

Querdenker-Demo: Versammlung trotz Verbot

Die Veranstalter kündigten daraufhin an, trotz des Verbotes nach Bonn zu fahren und riefen zur Anmeldung von Eilversammlungen auf. In der Folge wurden kurzfristig rund ein Dutzend Versammlungen angemeldet. Auch hierzu erließ die Stadt Bonn eine entsprechende Verbotsverfügungen.

Gegen 19 Uhr erschienen dann auf dem Bonner Marktplatz rund 400 Teilnehmer, die Verantwortlichen sprachen Teilnehmer und Passanten über ein Megaphon an. Nach mehrfachen Durchsagen durch den Ordnungsdienst, die die Teilnehmer anhielten, den erforderlichen Mindestabstand einzuhalten und einen entsprechenden Mund-Nasenschutz aufzusetzen, legten die Einsatzkräfte von Ordnungsamt und Polizei insgesamt 36 Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen des Nichtbeachtens der Maskenpflicht vor.

Querdenker-Demo in Bonn: Zwei Männer in Haft

Zwei Männer im Alter von 26 und 37 Jahren, die die Einsatzmaßnahmen von Polizei und Ordnungsamt wiederholt störten und hierbei zeitweise auch Widerstand gegen die polizeilichen Maßnahmen leisteten, wurden in Gewahrsam genommen. (stz)