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Brutaler Tritt vor den KopfJetzt ist es fix: Sechs Jahre Knast für Bonner Walid S.

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Walid S. am 11. Juli 2019 zum Prozessauftakt mit seinem Verteidiger Martin Kretschmer.

Bonn – Sechs Jahre Haft. Das letzte Urteil des Bonner Schwurgerichts-Vorsitzenden Josef Janßen am 25. Juli 2019 sorgte noch einmal für großen Wirbel im Fall des Intensivtäters Walid S. (23). Denn das Schicksal des Italieners wird stets mit dem immer noch nicht aufgeklärten Tod des 17-jährigen Schülers Niklas P. verbunden bleiben. Und das, obwohl Walid S. als Hauptbeschuldigter im Niklas-Prozess rechtskräftig freigesprochen wurde (hier lesen Sie mehr).

Aber zwei Jahre später stand Walid S. erneut vor Gericht. Der mittlerweile einschlägig vorbestrafte junge Mann hatte einem am Boden liegenden Menschen zweimal mit dem Fuß gegen den Kopf getreten.

Intensivtäter Walid S.: BGH bestätigt Bonner Urteil

Für die Bonner Kammer stand am Ende fest: „Wer so agiert, der weiß, was er anrichten kann“. Der nehme den Tod eines Menschen billigend in Kauf. Walid S. wurde unter anderem wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung für schuldig gesprochen (hier lesen Sie mehr).

Sechs Monate später hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Bonner Urteil jetzt bestätigt, wie Gerichtssprecher Tobias Gülich mitteilte. Damit ist der Schuldspruch rechtskräftig – Walid S. muss sechs Jahre in Haft. Sein Verteidiger Martin Kretschmer hatte Revision gegen das Urteil eingelegt: „Ein Tötungsdelikt war das nicht“, ist der Jurist heute noch sicher. Wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Angriffs auf Polizeibeamte und Beleidigung hatte er drei Jahre Haft gefordert.

Bonner Intensivtäter Walid S.: Wehrloses Opfer gegen den Kopf getreten

Walid S. hatte am 10. Februar 2019 einem 26-Jährigen, der bereits zusammengeschlagen auf dem Bürgersteig lag, zweimal mit dem Fuß gegen den Kopf getreten. Das betrunkene und wehrlose Opfer hat schwerste Verletzungen erlitten – unter anderem einen doppelten Unterkieferbruch und eine Fraktur des Jochbeins. Der 26-Jährige lag eine Woche im Krankenhaus.

„Ein solcher Tritt“, so hatte es ein Sachverständiger im Prozess erklärt, sei vergleichbar mit „einem Auto, das mit 36 km/h einen Menschen anfährt, der dann mit dem Kopf gegen die Windschutzscheibe knallt.“

Auch wenn Walid S. keine Schuld am Tod von Niklas P. trifft, so hieß es im Urteil von Janßen, so wisse er, wie gefährlich und tödlich Tritte oder Schläge gegen den Kopf sein können.

Bonner Intensivtäter Walid: Verteidiger spricht von  „Feld-, Wald- und Wiesenfall“

Für Verteidiger Kretschmer ist das Urteil eher „eine politische Entscheidung“ des zuständigen BGH-Senats. Denn ohne den Tod von Niklas P., in den sein Mandant schicksalhaft verwickelt wurde, sei der Fall nicht weiter spektakulär. „Ein Feld-, Wald- und Wiesen-Fall, wie es ihn hundert Mal dramatischer gibt, als das, wofür Walid jetzt verurteilt wurde.“ Auch wenn Kretschmer einräumt: Nach dem Niklas-Verfahren sei jeder Tritt, jeder Schlag von Walid S. einer zu viel gewesen. (ucs)