Bonner Richterin ohne GnadeEx filmte Irina (34) mit Mini-Kamera nackt im Bad

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Unfassbar, was Irina M. im Bad erleben musste.

Bonn – Der Schock war groß! Als Irina M. (Name geändert) am Morgen des 8. Januar 2018 ins Badezimmer ging und nicht wie sonst immer das Licht anknipste, wunderte sie sich über ein blaues Licht, das in der Steckdose blinkte.

Als sie dem fremden Geflacker auf den Grund ging, entdeckte die 34-jährige Krankenschwester eine Mikrokamera, die – in der Steckdose versenkt – fortwährend Filmaufnahmen machte.

Die 34-Jährige wusste sofort: Die versteckte Kamera konnte nur ihr Ex-Freund eingebaut haben, von dem sie sich nach 17 Jahren getrennt hatte und der vor wenigen Wochen erst ausgezogen war.

Nackt im Bad: Opfer zeigte ihren Ex an

Irina M. zeigte den 42-Jährigen an. Bei einer Hausdurchsuchung wurde das Mobiltelefon des Ex-Freundes beschlagnahmt, auf dem Hunderte von Filmminuten gesichert waren. Sie waren gestochen scharf und zeigten seine Ex-Freundin in zahllosen intimen Bad-Situationen.

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Mit einer Mikrokamera wurde Irina M. gefilmt.

Wegen „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch unbefugte Bildaufnahmen“ – so der offizielle Strafvorwurf – landete der 42-jährige Techniker im Sommer 2019 vor dem Bonner Amtsgericht und wurde schließlich zu 4000 Euro (100 Tagessätze à 40 Euro) Geldstrafe verurteilt.

Nackt im Bad: Kamera filmte Dusch- und Toilettenbereich

Der Angeklagte hatte noch vor seinem Auszug die Kamera eingebaut, diese auf Dusch- und Toilettenbereich gerichtet und das WiFi-fähige Gerät mit dem WLAN verbunden. Damit konnte er jederzeit auf das Filmmaterial zugreifen. Der 42-Jährige hatte die Vorwürfe sofort gestanden: Er sei mit der Trennung damals nicht zurechtgekommen. Die Aufnahmen habe er ausschließlich für sich gemacht, um die Ex nackt zu sehen.

Irina M. hat sich bis heute von dieser Demütigung nicht erholt. Unfassbar: Bei der Polizei musste sie sich mit vier Beamten (!) die Filme ansehen, um sich selbst zu identifizieren. Dieser „unsensible Vorgang“ soll ihr den Rest gegeben haben: Die 34-Jährige erlitt einen psychischen Zusammenbruch und musste notfallmäßig behandelt werden, hierdurch verlor sie ihren Job als Krankenschwester.

Neben dem immensen Vertrauensverlust, so der Amtsrichter im Urteil, kämpft sie mit der Ungewissheit, ob die unerlaubten intimen Aufnahmen weitergereicht oder irgendwo noch gespeichert wurden.

Nackt im Bad: Richterin zeigt keine Gnade für kriminellen Ex

Obwohl er diesen „großen Mist gemacht hat“, ist der Angeklagte in Berufung gegangen: Er wolle einen Schuldspruch haben, der nicht im Strafregister (also unter 90 Tagessätzen) erscheint, hieß es vor dem Bonner Landgericht. Aber die Kammervorsitzende Anke Klatte hielt dagegen: „Keine Chance: Für die Katastrophe, die Sie angerichtet haben, ist das Urteil noch viel zu milde.“ Dennoch schien der 42-Jährige mehr seine eigene Not im Blick zu haben als die lebenszerstörerische Verletzung, die er seiner Ex-Freundin zugefügt hat.

Es brauchte viel Überzeugungsarbeit, bis er die Berufung jetzt zurücknahm. Damit ist das Urteil rechtskräftig. (ucs)