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Bonner Gericht entscheidetDem Killer der hübschen Elma (17) droht die Höchststrafe

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Brian S. verdeckt beim Prozessauftakt sein Gesicht mit einem Aktendeckel.

Bonn – Der furchtbare Tod der hübschen Schülerin Elma erschütterte die Region. Im Mordprozess um den Tod der 17-Jährigen in einer städtischen Unterkunft in Sankt Augustin hat der Staatsanwalt 10 Jahre Haft wegen Vergewaltigung, Körperverletzung sowie Mordes zur Verdeckung einer Straftat für den angeklagten Brian S. gefordert.

Opfer und Angeklagter lernten sich in Bonner Bar kennen

Das wäre die höchste Jugendstrafe, die verhängt werden kann! Laut Anklage soll der 17-jährige Deutsch-Kenianer, der das Mädchen am Tag zuvor in einer Bonner Bar kennengelernt und in seine Unterkunft mitgenommen hatte, in der Nacht zum 1. Dezember 2018 in seinem Zimmer vergewaltigt und dann erstickt haben, um die Tat zu vertuschen. Die 17-Jährige, die aus Unkel (Kreis Neuwied) stammt, soll nach dem sexuellen Übergriff gedroht haben, ihn bei der Polizei anzuzeigen, so die Staatsanwaltschaft.Daraufhin habe sie sterben müssen (hier lesen Sie mehr zu dem Fall).

Die Nebenklagevertreter der Mutter und Schwester der Getöteten sowie ihres Vaters haben sich anschließend dem Plädoyer des Staatsanwalts angeschlossen.

Bonner Gericht entscheidet über Strafhöhe

Die Verteidiger des Angeklagten jedoch gehen weder von einer Vergewaltigung noch von einen vorsätzlichen Tötung (also Mord oder auch Totschlag) aus, sondern haben auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. Die Strafhöhe haben sie in das Ermessen des Gerichts gestellt.

Öffentlichkeit ist von Bonner Prozess ausgeschlossen

Der Prozess vor dem Bonner Jugendschwurgericht findet seit dem zweiten Verhandlungstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Ermittler waren zunächst davon ausgegangen, dass der Angeklagte zur Tatzeit 19 Jahre alt, also heranwachsend gewesen war. Zum Prozessauftakt jedoch hatte der Angeklagte erklärt, dass er zwei Jahre jünger ist, als in den Urkunden angegeben (hier mehr dazu lesen).

Bonner Richter wollen Urteil am Freitag fällen

Das war dem Angeklagten nicht zu widerlegen: Möglicherweise hat seine Großmutter, die seit 1999 mit einem Deutschen in Sankt Augustin verheiratet ist, die Daten falsch angegeben, als sie 2004 ihre beiden „Kinder“ (tatsächliche Tochter und Enkel) aus Kenia im Rahmen einer Familienzusammenführung nach Deutschland geholt hat.

Ein Urteil soll am 5. Juli 2019 gesprochen werden, ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

(ucs)