Bonner Erpresser-ProzessSteuerhinterziehung: Jetzt wird auch „Sugar-Daddy" angeklagt

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Der Prozess vor dem Bonner Landgericht wurde erneut unterbrochen.

Bonn – Vier Unterbrechungen, dann eine erneute Vertagung um eine Woche: Das Verfahrens-Hickhack im sogenannten „Sugar Daddy“-Prozess vor dem Bonner Landgericht geht weiter.

Nun sollte der wichtigste Zeuge gehört werden: Ein 50-jähriger Unternehmer aus dem Sauerland, der laut Anklage von zwei Männern, 27 und 36 Jahre alt, und einer Frau (31) um 1,6 Millionen Euro erpresst worden sein soll. Aber dazu sollte es nicht mehr kommen: Der Zeuge, wegen dem zahlreiche Zuschauer gekommen waren, wurde ohne Aussage entlassen.

Sugar-Daddy-Prozess“. Angeklagte sitzt hinter gepanzertem Glas (hier lesen Sie mehr)

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„Sugar-Daddy-Prozess“: Opfer zahlte monatlich 3000 bis 4000 Euro

Der millionenschwere Geschäftsführer hatte 2014 die 31-Jährige auf einer Internet-Plattform kennengelernt, auf der ältere Männer („Sugar Daddy“) die Bekanntschaft jüngerer Frauen („Sugar Baby“) suchen, die sie für sexuelle Dienstleistungen bezahlen. Er mietete ihr eine Wohnung in Bonn, dann in Troisdorf und richtete sie ein.

Der Verliebte soll seiner Gespielin monatlich 3000 bis 4000 Euro überwiesen haben. Als sie später den 27-jährigen Angeklagten aus dem Türsteher- und Zuhältermilieu kennenlernte und mit ihm eine kurzzeitige Beziehung einging, sollen er und sein mitangeklagter Kumpel auf die Idee gekommen sein, den Millionär auszunehmen. Dafür sollen sie ihm nach Angaben der Ermittler vorgespielt haben, die junge Frau werde von Rockern festgehalten und mit dem Tod bedroht.

„Sugar-Daddy-Prozess“: Kronzeugin steht unter Polizeischutz

Er soll daraufhin mal 80.000 Euro, mal 150.000 Euro oder 250.000 Euro gezahlt haben. Die Staatsanwaltschaft baut ihre Anklage vor allem auf die Aussage der Prostituierten, die sich als Kronzeugin zur Verfügung gestellt hat und seitdem unter Polizeischutz steht.

Das scheint für sie keine einfache Situation zu sein, denn sie kam nach einem Nervenzusammenbruch Anfang Januar in eine psychiatrische Klinik, aus der sie am Montag entlassen worden war. Ein Sachverständiger, der sein Gutachten auf Antrag ihrer Anwälte unter Ausschluss der Öffentlichkeit vortrug, weil ansonsten die Psyche der Frau Schaden nehmen könne, attestierte ihr gestern Verhandlungsfähigkeit.

Hier lesen Sie mehr: Sugar-Daddy-Prozess“: Kronzeugin (31) in Psycho-Klinik eingeliefert

„Sugar-Daddy-Prozess“: Opfer wegen Steuerhinterziehung angeklagt

Als endlich der Zeuge im Bonner Saal Platz nahm und vergeblich Blickkontakt zu seiner Ex suchte, wurde bekannt, dass am Freitag vor dem Landgericht Arnsberg Anklage gegen ihn wegen Steuerhinterziehung erhoben worden war. Gegen den 50-Jährigen wird bereits wegen Untreue zulasten seines Unternehmens ermittelt. Er soll die von ihm erpressten 1,6 Millionen Euro aus der Firmenkasse genommen haben.

Das Finanzamt aber habe die Hälfte davon als „außergewöhnliche Belastung“ anerkannt, so dass sich seine Steuerschuld entsprechend verringern dürfte, war gestern zu erfahren. Wegen der neuen Anklage beantragten die Verteidiger der beiden Männer eine Verfahrens-Unterbrechung, weil sie sich in die Akte einlesen wollen. Das Gericht stimmte dem Antrag zu, am 4. Februar geht es weiter. (ucs)