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Bonner EnnertSaftige Strafen für Drohnenflüge und Felswandklettern

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Das Naturschutzgebiet Ennert in Bonn ist gerade in Pandemie-Zeiten ein beliebtes Ausflugsziel.

von Stefan Schultz (stz)

Bonn – Schon im ersten Lockdown vor einem dreiviertel Jahr zog es viele Bonner an die frische Luft. Ob zum Spaziergang oder für den Outdoor-Sport. Natürlich alles unter den geltenden Corona-Schutzmaßnahmen. Ein Ausflugsziel ist dabei auch in Bonn besonders beliebt: das Naturschutzgebiet Ennert mit seinen steilen Felswänden.

Doch die Stadt warnt: Zum Schutz der sensiblen Tiere und Pflanzen dürfen die offiziellen Wege nicht verlassen werden – insbesondere das Klettern an den Felswänden, aber auch Drohnenflüge, sind im Naturschutzgebiet tabu.

Der Ennert ist der nördlichste Ausläufer des Siebengebirges. Das Siebengebirge ist eines der ältesten Naturschutzgebiete in Deutschland, der erste Naturpark Nordrhein- Westfalens und Teil des europäischen Biotopverbundsystems Natura 2000. Das Gebiet hat eine überregionale Bedeutung für seltene und stark gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Eine geologische Besonderheit stellen die rheinwärts gewandten Felswände dar, wie zum Beispiel am Kuckstein und am Dornheckensee.

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Bonner Ennert: Stadt appelliert auf den Wegen zu bleiben

Gleichzeitig ist der Ennert ein wichtiges Naherholungsgebiet für die Bonner. Die Freizeitnutzung steht häufig in Konflikt mit dem Schutz besonders empfindlicher Tierarten. Zum Schutz der Natur und ihrer sensiblen Flora und Fauna ist das Verlassen der offiziellen Wege untersagt und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Ein besonders schweres Vergehen stellen Drohnenflüge, das Betreten der Klippenkanten und das Klettern an den Felswänden dar. Bei den Felswänden handelt sich um ganzjährig genutzte Lebensräume streng geschützter Tier- und Pflanzenarten. Diese nutzen die zahlreichen Fugen und Spalten, Höhlen, Vorsprünge und Mulden als Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Neben der Sonneinstrahlung und der Geologie stellt die Höhe einen wichtigen Faktor dar – sie bietet einen sicheren Rückzugsraum ohne Störung durch den Menschen. Durch Drohnenflüge, durch das Betreten der Hangkanten und durch das Klettern an den Felswänden werden diese Arten erheblich gestört und im schlimmsten Fall getötet.

Bonner Ennert: Für Verstöße muss man bis zu 5000 Euro berappen

Solche Handlungen stellen daher einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz dar und können mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 5000 EUR geahndet werden oder sogar strafrechtlich verfolgt werden.

Die Untere Naturschutzbehörde möchte an eine gegenseitige Rücksichtnahme im Naturschutzgebiet appellieren und ist dankbar für Hinweise zu solchen Vergehen. Verstöße wie Klettern oder Drohnenflüge können möglichst umgehend dem Ordnungsamt unter der Nummer 0228/77 33 33 gemeldet werden. (stz)