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Bonner Darknet-DealerDrogen per Päckchen verschickt, beim Porto bauten sie Mist

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Rund 11.000 Online-Verkäufe tätigten die Angeklagten im Darknet.

Bonn/Sankt Augustin – Die Keimzelle des millionenschweren Drogenhandels soll ein Handyladen in Sankt Augustin gewesen sein. Der geschäftsfreudige Inhaber und seine „Freunde“ entwickelten hier eine der größten und lukrativsten Handelsideen im illegalen Cybernetz. Im Darknet gründeten sie – so als wären es legale Angebote wie bei Amazon oder Ebay – einen florierenden Drogenhandel und boten über verschiedene Accounts und Marktplätze illegal Marihuana, Cannabis oder auch Ecstasy an.

Nach Recherchen der Kölner Schwerpunktstaatsanwalt für Cyberkriminalität waren es nach einem halben Jahr  11.000 Online-Verkäufe im Wert von 1,3 Millionen Euro. Die Kunden bezahlten mit Bitcoins, die Bestellungen wurden in zwei großen Lagerräumen in Sankt Augustin und Bonn abgepackt, adressiert und in Postshops oder zahlreichen Briefkästen in der Region abgeworfen.

Darknet-Dealer: Knapp sieben Jahre Haft für zwei Angeklagte

Im Januar 2020 hat die 10. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts bereits die ersten vier Mitglieder der zwölfköpfigen Drogenbande verurteilt. Jetzt hat die 3. Große Strafammer mit vier weiteren Angeklagten nachgelegt, wie Gerichtssprecher Tobias Gülich gestern mitteilte. Zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft verurteilten die Richter zwei weitere Haupttäter, die den illegalen Handel maßgeblich organisiert haben.

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Darknet-Dealer: Angeklagter kooperierte

Mit drei Jahren Haft bekam ein weiteres Bandenmitglied, das die entscheidende Aufklärungshilfe geleistet hatte, einen großzügigen Rabatt. Denn nachdem die Darknet-Händler im Oktober 2018 nach zahlreichen Observationen aufgeflogen waren, hatte der 45-Jährige den Cyber-Ermittlern die gesamte Software zur Verfügung gestellt. Eine Fundgrube auch zur Aufklärung der verstrickt aufgebauten Organisation.

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Gescheitert waren die professionell agierenden Bandennetzwerker schließlich nicht im virtuellen Raum, sondern bei der analogen Zustellung der Päckchen: Sie flogen auf, weil ein Drogenpaket unterfrankiert gewesen war und die Post es an den Absender – ein wahllos ausgesuchtes Unternehmen in der Region – zurückgeschickt hatte. Auch waren die heillos überfüllten Postkästen in der Region aufgefallen, in die seit dem 1. März 2018 die bestellten Drogenpäckchen gestopft werden mussten.

Darknet-Dealer: Verpacker bekamen Bewährungsstrafen

Bereits im ersten Verfahren waren neben dem Gründer der kriminellen Geschäftsidee – ebenfalls knapp sieben Jahre Haft – auch drei Mittäter wegen Beihilfe zum Drogenhandel verurteilt worden, die ausschließlich bei der Lagerverwaltung des Rauschgifts beschäftigt waren: Die „Päckchenpacker“ der aromatisierten Drogen wie „Vanilla Kush“, „Blueberry Haze“ oder „White Widow“ hatten alle noch Bewährungsstrafen bekommen.

Darknet-Dealer: Nächster Prozess nach Corona-Krise

Insgesamt wurden jetzt vor zwei Bonner Kammern acht Bandenmitglieder abgeurteilt. Ein drittes Verfahren gegen die letzten vier Angeklagten ist noch nicht abgeschlossen. Da sie alle haftverschont sind, wird der Prozess voraussichtlich erst nach Ende der Corona-Krise eröffnet. Zurzeit werden am Bonner Landgericht ausschließlich eilige Verfahren oder Haftsachen erledigt. (ucs)