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Bluttat in BonnMit 106 Messerstichen getötet – Richter spricht klare Worte

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Der Angeklagte wurde am Donnerstag, 3. Dezember, freigesprochen –aber eine sofortige Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet.

Bonn – „106 Messerstiche! Das muss man sich vorstellen! 106 Messerstiche, jeder einzeln tief gesetzt. Mit unfassbarer Brutalität!“ Klaus Reinhoff, Kammervorsitzender des Bonner Schwurgerichts, versuchte noch einmal „das Leid und den Schmerz“ in den letzten wachen Minuten eines 32-jährigen Mannes zu schildern, der auf so grausame Weise getötet wurde.

106 Messerstiche: Realitätsverlust durch epileptischen Anfall

Mit solch einem Angriff auf sein Leben konnte der junge Pole gar nicht rechnen, der – auf der Suche nach Arbeit – bei einem Landsmann in Bonn-Vilich zu Gast gewesen war. Am Morgen des 24. März 2020 hatten die beiden Männer noch gemeinsam Alkohol besorgt. Am Nachmittag wurde er von seinem Gastgeber getötet. Nicht aus Zorn oder Wut nach einem Streit, sondern weil der 40-Jährige plötzlich einen schweren epileptischen Anfall erlitt, dann die Realität verloren und wild um sich gestochen hat.

Das Bonner Schwurgericht hat für den 40-jährigen am Donnerstag (3. Dezember) wegen seiner „extremen Gefährlichkeit“ die sofortige Unterbringung in einre psychiatrischen Klinik angeordnet. Vom Vorwurf des Totschlags wurde er wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Nicht auszuschließen, dass der damals arbeitslose Elektriker den 32-Jährigen, der ihm bei dem Anfall vielleicht sogar helfen wollte, als Angreifer begriffen hat und den „Feind“ mit dem Messer bekämpft hat. Auch sein Verhalten nach der Tat spreche für eine „psychotische Episode“, wie es laut Gutachter bei einem Prozent der Epileptiker mit schweren Anfällen vorkommen kann.

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106 Messerstiche: Opfer verblutete am Tatort

Der 40-Jährige war am späten Abend des Tattags von Bauarbeitern an der Nordbrücke im verwirrten Zustand angetroffen worden.  Barfuß und – bei einem Grad Celsius – nur mit Boxershorts bekleidet. 

Trotz der 106 Messerstiche, von denen allein 31 die inneren Organe zerstört hatten, gelang es dem Opfer noch einen Notruf abzusetzen. „Hilfe. Polizei“ waren seien letzten Worte. Wo er sich befand, konnte er nicht mehr sagen. Da Nachbarn wegen der Schreie ebenfalls die Polizei alarmiert hatten, konnte er schnell gefunden werden. Aber dem 32-Jährigen war nicht mehr zu helfen, er verblutete am Tatort.

Im Urteil appellierte Reinhoff an die Verantwortung des Angeklagten: „Sie haben Unfassbares getan. Jetzt müssen Sie mithelfen, dass eine weitere Gefährdung ausgeschlossen wird.“ Unter anderem müsse er dringend sein schweres Alkoholproblem in den Griff bekommen, da Alkohol die Neigung zu einem epileptischen Anfall „dramatisch erhöht“.   

106 Messerstiche: Täter muss in geschlossene Klinik

Solange der Angeklagte nicht medikamentös eingestellt ist und so eine solche Gefahr von ihm ausgeht, dürfe er keine Sekunde ohne Beobachtung sein. Eine Unterbringung in einer geschlossenen Klinik sei geradezu zwingend. Denn jeden Moment könne – ohne eine Vorwarnung – wieder ein epileptischer Anfall ausgelöst werden. Reinhoff: „So etwas darf nie wieder passieren!“ (ucs)