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AlfterDemente Seniorin ausgenommen – ausgerechnet vom Betreuer

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Eine Rentnerin verlor ein Vermögen. 

Bonn/Alfter – Es hatte sich schon länger abgezeichnet, dass Maria F. (Name von der Redaktion geändert) ihre Dinge nicht mehr alleine regeln konnte. Die Rentnerin (84), die in einem Seniorenheim in Alfter lebt, wurde litt zunehmend unter Demenz.

So wurde im November 2017 gerichtlich ein Betreuer bestellt, der sich umfassend um ihre Vermögensangelegenheiten kümmern sollte. Der Betreuer jedoch soll das Vertrauen von Maria F. missbraucht und fast zwei Jahre lang zu Unrecht zahlreiche Beträge von zwei Konten abhoben haben.

31.600 Euro: Betreuer zockte Seniorin ab

Als das dem Bruder der Seniorin im Juli 2019 auffiel, waren es schon insgesamt 31.600 Euro. Der Betreuer zahlte auf Nachfrage des Bruders freiwillig 12 500 Euro zurück. Aber eben nicht alles.

Vor dem Bonner Landgericht hat Maria F. ihn jetzt auf Rückzahlung des restlichen Fehlbetrags von 19.500 Euro verklagt. Mit dem Geld habe der Betreuer sich „ungerechtfertigt bereichert“, heißt es in der Klage.

Landgericht Bonn: Rentner-Abzocke durch Betreuer

Der aber hatte in einem parallel eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren bei der Polizei behauptet, dass weitere 15.500 Euro eine Schenkung von Maria F. gewesen seien. Die restlichen 4.000 Euro habe er für die Klägerin ausgegeben, ohne dafür eine einzige Quittung vorzulegen.

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Der Bruder von Maria F. jedoch bestreitet die Schenkung. Selbst wenn die Klägerin ihm Geld geschenkt haben sollte, wäre es unwirksam, da sie geschäftsunfähig ist. Schließlich auch sei es „sehr unglaubwürdig“, dass eine Schenkung in Teilbeträgen abgewickelt worden sein soll. Auch die angeblichen Ausgaben für seine Schwester seien schlichtweg erfunden.

Rentner-Abzocke: Fernseher doppelt abkassiert

In dem Zivilverfahren hat der beklagte Betreuer weder die Schenkung noch die angeblichen geleisteten Ausgaben für Maria F. wiederholt. Der zehnten Zivilkammer legte er – ganz kleinlaut – lediglich eine abgespeckte Liste von Ausgaben vor, die nunmehr gerade mal 1000 Euro erreichen.

Darunter die 399 Euro Betreuervergütung (die jedoch beim Amtsgericht beantragt werden muss), 222,45 Euro Bedarfsgegenstände für Maria F. sowie den Kauf eines Fernsehers für 500 Euro. Aber selbst bei dem dicksten Ausgabe-Posten konnte sich der Bruder persönlich erinnern, dass der TV-Kauf bei Media-Markt mit der EC-Karte der Klägerin direkt erledigt worden war.

Landgericht Bonn: Angeklagter taucht nicht auf

Zum Prozess vor dem Bonner Landgericht waren weder der Betreuer noch sein Anwalt erschienen. Daraufhin hat die Kammer in einem sogenannten Versäumnisurteil den Beklagten zur Rückzahlung der noch offenen Summe von 19.500 Euro verurteilt. Gegen die Entscheidung kann der Beklagte noch Einspruch einlegen. (AZ: LG Bonn 10 O 500/19)

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Aber mit dem Zivilverfahren ist der Fall noch nicht abgeschlossen: Wie Behördensprecher Sebastian Buß auf Anfrage bestätigte, ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft gegen den Betreuer wegen des Verdachts der Untreue. (ucs)