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15-Jähriger auf RaubtourBonner Richter gibt obdachlosem Teenager noch eine Chance

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Die Angeklagten im Bonner Gericht. Der 22-Jährige (l.) muss in Haft, der 15-Jährige bekam eine Bewährungsstrafe.

Bonn – Die Zwei auf der Anklagebank könnten fast Brüder sein. Der eine 22 Jahre alt und vor zwei Monaten erst wegen der Brandstiftung im „Motel One“ freigesprochen – der zweite gerade mal 15 Jahre alt, mit frechem Gesicht und wildem Zopf. Beide jedoch sind ohne Familie, kannten sich vom Kiffen und von der Straße.

15-Jähriger auf Raubtour: Zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung

Am 1. April 2020 waren sie mit einem dritten Kumpel in der Bonner City unterwegs gewesen, als der Jüngste von einem 36-Jährigen angesprochen wurde, ob er Drogen hätte. Unter dem Vorwand, ihm günstigen Stoff bieten zu können, lockten sie ihn in einen Hinterhalt. Dort wurde er von dem Trio mit einem dicken Stein bedroht, zu Fall gebracht, am Boden geschlagen und getreten. Am Ende raubten sie ihm 600 Euro in bar ab und flüchteten.

Das Bonner Landgericht hat jetzt zwei der drei Täter verurteilt: Der 22-Jährige, der vor zwei Monaten mit dem Freispruch noch Justiz-Glück hatte, muss wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zwei Jahre und neun Monate hinter Gitter. Der Jugendliche hingegen, der innerhalb eines halben Jahres insgesamt vier schwere Raubtaten begangen hat, wurde noch zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

15-Jähriger auf Raubtour: Richter gibt ihm eine Chance

Trotz der massiven Straftaten sollte er „eine Chance bekommen“, so der Kammervorsitzende Wolfgang Schmitz-Justen im Urteil. Demnach war der 15-Jährige mit einem 13-Jährigen, der noch strafunmündig ist, auf Abzocktour gewesen. In einem Schnellrestaurant bedrohte er zwei Elf- und Zwölfjährige, ein Gucci-Käppi rauszurücken – in einem weiteren Fall hatte er einen 25-Jährigen, der von einem Weihnachtsfeier kam, mit einer abgebrochene Flasche bedroht und so sein Handy abgenommen. Als der ihm 50 Euro für die Rückgabe seines Handys (wegen der Fotos) anbot, ging der Angeklagte zum Schein darauf ein. Am Ende klaute er beides – den Geldschein und das Telefon, das er für 450 Euro verkaufte.

Besonders dreist schließlich: Mit einem Trick beraubte der 15-Jährige die Mutter eines Freundes um ihr neues Handy. Der Sohn selbst hatte ihn darum gebeten, weil er unbedingt Mamas Smartphone haben wollte. Aber davon hatte der 13-jährige Sohnemann nichts, außer einem rabenschwarzen Gewissen gegenüber seiner Mutter. Denn der junge Angeklagte behielt die Beute für sich. 

15-Jähriger auf Raubtour: Strenge Bewährungsauflagen

Die Begründung der Kammer für ihre „ungewöhnliche Milde“: Die Lebensumstände des 15-Jährigen seien bis zur Inhaftierung eher „unterirdisch“ gewesen: der Vater gestorben, die Mutter Alkoholikerin und im Gefängnis. So „lebte“ der Junge heimatlos auf den Straßen, nachts nur fand er ein Dach in der Notschlafstätte für Jugendliche. „Statt Knast“, so Schmitz-Justen, „soll er lieber auf die Beine gestellt werden.“ Als Bewährungsauflage muss er in eine Jugend-Einrichtung, wo er intensiv betreut und engmaschig überwacht wird. Immerhin sei er intelligent genug, um ein Leben ohne kriminelle Aktivitäten zu führen. Hieß es im Urteil. (ucs)