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BMW völlig kaputtFrau ist fassungslos, was auf Zettel an der Windschutzscheibe steht

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Die Frau konnte erst nicht glauben, was auf dem Zettel stand. (Symbolbild)

von Tobias Schrader (tsc)

Wächtersbach – Es ist schnell passiert: Beim Rangieren auf dem Parkplatz hat man ein Auto touchiert, zurück bleibt ein Kratzer oder eine Delle. Ist ja nichts passiert, denken viele.

Immer wieder hinterlassen Autofahrer deshalb einen Zettel hinter der Windschutzscheibe, mit ihrer Telefonnummer darauf. In dem sicheren Glauben, das wird schon reichen.

Ein Irrglaube.

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Zuletzt hat etwa in Bocholt (NRW) eine Autofahrerin einen Schaden von 1.000 Euro verursacht und einen solchen Zettel hinterlassen – sie muss sich nun wegen einer Straftat verantworten.

Frankfurt am Main: Dreister Zettel klemmt hinter der Windschutzscheibe

Ein besonders dreister Fall passierte im August 2018: Eine Frau parkte ihren Wagen auf dem Parkplatz einer Bank am Lindenplatz in Wächtersbach bei Frankfurt am Main.

Als sie zurückkam, bemerkte sie einen Blechschaden an ihrem Auto. Offenbar hatte ein anderer Autofahrer ihren Wagen beschädigt. Laut Polizei betrug der Schadenswert ungefähr 500 Euro.

Glücklicherweise hatte der Unbekannte einen Zettel auf der Windschutzscheibe hinterlassen. Doch als die Frau den Zettel las, war sie erstaunt über den Inhalt: „Ich habe ihr Auto beim Ausparken gerammt. Da ich gerade beobachtet werde, tue ich so, als würde ich meine Daten aufschreiben. Sorry, schönen Abend!“

Da weiß man erst einmal nicht, was man sagen soll. Der Fahrer beging durch diese Aktion Unfallflucht, da der Verursacher dazu verpflichtet ist, seine Daten dem anderen zu übermitteln.

Reicht ein Zettel mit meiner Nummer?

Tut er dies nicht, wird dies als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort angesehen. Die Höhe der Geldstrafe hängt von der Schwere des Schadens ab. Ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg können zusätzlich folgen.

Ein Zettel mit Kontaktdaten allein reicht auch nach einem kleinen Unfall ebenfalls nicht aus – darauf weist auch immer wieder die Polizei hin. Das Stück Papier kann durch Regen aufgelöst, von einem Windstoß davongetragen oder durch andere Umwelteinflüsse unleserlich werden. Ohne Meldung bei der Polizei liegt daher der Tatbestand der Unfallflucht vor. Die rechtlichen Folgen können erheblich sein.

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Der erste Weg danach sollte also direkt zur nächsten Polizeidienststelle führen. Fahrerflucht ist eben kein Kavaliersdelikt. (tsc/mg)