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DüsseldorfMann soll sich im Keller mit Slip der Nachbarin „vergnügt“ haben

Nachbarschaft-Krieg um Slip auf dem Wäscheständer

Das Amtsgericht Düsseldorf musste sich mit der Behauptung beschäftigen, ein Mann habe sich im Wäschekeller mit dem Schlüpfer seiner Nachbarin "vergnügt".

Düsseldorf – Es war ein besonders schlüpfriger Prozess, mit dem sich jetzt ein Amtsrichter befassen musste: Zoff im Mehrfamilienhaus in Wersten.

Es geht um die Unterwäsche von Monika M. (Namen geändert), die im gemeinschaftlich genutzten Trockenraum hängt. Sie behauptet, ihr Nachbar Gerd F. soll sich an ihren Slips im Keller „vergnügen“. Das ließ Gerd F. nicht auf sich sitzen und klagte dagegen.

Streit im Trockenraum

2016 fing der Ärger an. Gerd F. regte sich darüber auf, dass sich das Ehepaar M. nicht an die Regeln für den Trockenraum hält. Der Wäscheständer stehe vor dem Fenster. Das sei dann im Winter geöffnet, während die Heizung volle Pulle läuft. Im Sommer genau umgekehrt.

Deshalb stellte Gerd F. den Wäscheständer des Ehepaares immer beiseite, schloss oder öffnete das Fenster.

Anwalt eingeschaltet

Die Nachbarn waren erbost und schalteten einen Anwalt ein. Gerd F. solle unterlassen, den Wäscheständer umzustellen, die nassen Sachen weder umhängen noch anfassen.

Mit Damenwäsche „vergnügt“?

Dazu kam der Vorwurf, er würde die Damenunterwäsche vertauschen und mit ihr „seinen sexuellen Neigungen in den Gemeinschaftsräumen der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft nachgehen“, so schrieb der Anwalt.

Die Reaktion kam prompt. Gerd F. verlangte, dass das Ehepaar die Behauptungen zurücknimmt und es unterlässt, so etwas weiter zu verbreiten.

Richter gab ihm Recht

Der Richter gab ihm in einem Punkt Recht: Die Vermutung, der Nachbar würde sich mit den Schlüpfern von Gegenüber im Keller vergnügen, berühre sein Persönlichkeitsrecht.

Allerdings darf weiter behauptet werden, dass er den Wäscheständer versetzt und Sachen umhängt. Denn damit schütze das Nachbars-Ehepaar die eigenen Interessen.

Streit dürfte weiter gehen

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Mal sehen, ob sich das Gericht noch mal mit dem schlüpfrigen Streit beschäftigen muss.

(exfo)