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Illegales GlücksspielBingo-Verbot für Senioren in Riehler Heimstätten

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Der „illegale“ Bingo-Abend in den Riehler Heimstätten ist bei den Senioren äußerst beliebt. 

von Adnan Akyüz (aa)

Köln – Der wöchentliche Bingo-Abend ist bei den Senioren der Riehler Heimstätten äußerst beliebt! Doch die Sozialbetriebe Köln (SBK) haben den Spielbetrieb kürzlich untersagt und eingestellt.

Der Grund: Nach Einschätzung von Juristen handelt es sich bei den Spieleabenden im Seniorenheim um illegales Glücksspiel! Dabei geht es um Hauptgewinne wie eine Tafel Schokolade. Bevor die Senioren wieder Bingo rufen können, muss jetzt erstmal eine offizielle Glücksspielgenehmigung her.

Quittung für Pralinen löste Debatte aus

Dienstagnachmittags treffen sich Senioren im Festsaal der Riehler Heimstätten zum Bingo-Abend. Eine Karte kostet zwischen 0,50 und 1,25 Euro. Wer als erstes die richtigen Zahlen hat, erhält den Hauptgewinn. Bingo! Mit dem Erlös finanzieren die SBK die Preise, einen wirtschaftlichen Gewinn verfolge man nicht.

Jetzt kam aber bei einer Rechnungsprüfung raus, dass auf einer Quittung für Pralinen „Bingo-Preise“ vermerkt war.

Spielbetrieb wurde eingestellt

„Wir wurden darauf hingewiesen, dass es sich bei Bingo um ein verbotenes Glücksspiel handeln könnte“, sagt SBK-Juristin Dr. Anna Margarete Seelentag (43) zum EXPRESS: „Wir waren völlig überrascht. Ein bisschen schmunzeln mussten wir freilich auch.“

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SBK-Juristin Dr. Anna Margarete Seelentag (43) arbeitet an einer Lösung für das Bingo.

Aber die Warnungen der Rechnungsprüfer wurden ernst genommen. Schließlich wurde im Dezember der Spielbetrieb eingestellt. Die Juristin erklärt: „Es tut uns leid. Aber ohne Genehmigung darf man das Glücksspiel nicht durchführen. Es ist verboten und als Veranstalter macht man sich womöglich strafbar.“

Bingo-Abend fehlt den Bewohnern

Wie ihre Bingo-Freunde reagierte die Kölnerin Ingeborg Kohllöffel (73) mit Kopfschütteln. Sie spielt seit vier Jahren mit und war schon zweimal Bingo-Königin: „Wegen so eines Kinkerlitzchens wurde unser Bingo verboten“, ärgert sie sich.

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Seniorin Ingeborg Kohllöffel zeigt ihre Bingo-Karte. Sie spielt seit vier Jahren mit.

„Der Bingo-Abend fehlt uns sehr. Dabei geht es nicht ums Geld, sondern um die Gemeinsamkeit. Viele haben nur eine kleine Rente und kein Geld für teure Busfahrten oder Kinobesuche.“

Und nun? Die SBK-Juristin verspricht: „Wir werden hoffentlich bald die offizielle Erlaubnis bekommen und können dann wieder gemeinsam Bingo spielen.“

Hintergrund: Wann liegt illegales Glücksspiel vor?

  • Damit ein Spiel als illegales Glücksspiel eingestuft wird, müssen laut dem Glücksspielstaatsvertrag drei Voraussetzungen vorliegen.
  • Für den Erwerb einer Gewinnchance muss ein Entgelt verlangt werden, etwa eine Bingo-Karte verkauft werden. Dabei ist es egal, wie hoch oder gering der Preis ist. Es muss vom Zufall abhängen, wer gewinnt. Das eigene Geschick darf keine Rolle spielen.
  • Das Spiel ist öffentlich.

(exfo)