Er saß hinter Gittern. Verurteilt zu lebenslanger Haft. Sie war in Freiheit. Und ging freiwillig die Beziehung zu ihm ein. Erst über Briefe. Dann persönlich durch Besuche.
Seit vier Jahren schon durfte er die 46-jährige Verkäuferin und Mutter aus Warendorf auch in der Liebeszelle zu ihm.
Zweimal pro Monat konnten Klaus-Dieter B. (50) und seine Freundin sich dort bis zu 6 Stunden aufhalten. Ungestört und unbeobachtet...
Beim letzten Besuch an diesem Sonntag tötete B. seine Freundin (EXPRESS berichtete). Entdeckt wurde die die nackte Leiche nur, weil das Paar nach über sechs Stunden immer noch nicht den so genannten „Langzeitbesucherraum“ verlassen hatte.
Die Liebeszelle - etwa 10 Quadratmeter groß, mit Schlafsofa, Kochecke, Tisch - gab es in Remscheid seit 1995. Bislang ohne Zwischenfälle.
Wie genau die Frau ums Leben kam, ist noch unklar. Ihr Körper war mit Stichwunden, Würgemalen und einer Kopfverletzung übersät. Beim Täter wurden ein Entgratungsmesser, ein abgebrochenes Küchenmesser und ein Radmutternschlüssel gefunden. Neben ihm lagen Briefe - der Inhalt ist noch unbekannt. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal ermittelt wegen Totschlags.
Wie Klaus-Dieter B. die Messer und den Radschlüssel in die Liebeszelle schmuggeln konnte? Gefängnisleitein Katja Grafweg: „Es war nicht üblich, dass die Gefangenen vor den Besuchen durchsucht wurden.“ B. sei vorher auch unauffällig gewesen. Man habe dem Mann die Tat „definitiv nicht zugetraut“.
Gefragt werden konnte B. bislang nicht. Er schnitt sich nach der Tat die Pulsadern auf, liegt jetzt im Gefängniskrankenhaus Fröndenberg, schwebt aber nicht in Lebensgefahr.
Der gelernte Dachdecker aus Düsseldorf saß im Gefängnis, weil er 1991 die behinderte Tochter (9) des Schwagers seines Chefs erst vergewaltigt und dann getötet hatte. Beim Urteil wurde „besondere Schwere der Schuld“ festgestellt. So konnte B. erst 20 Jahre nach der Inhaftierung auf Freilassung hoffen. Im Mai wäre die erste Beratung über seine Haftentlassung gewesen.
Langzeit-Besucherräume gibt es seit mehr als 20 Jahren in nordrhein-westfälischen Gefängnissen. Damals hießen sie noch „Familienbegegnungsräume“. Derzeit gibt es nach Angaben des NRW- Justizministeriums solche Räume in zwölf Gefängnissen des Landes. Sie sollen den ungestörten Kontakt von Inhaftierten zu ihren Partnern ermöglichen. Auf diese Weise sollen die sozialen Beziehungen der Gefangenen während der Haftzeit unterstützt werden. Die Räume sind wohnlich ausgestattet, oft mit Couch und Kochzeile.
Vor einem Langzeitbesuch steht allerdings eine Zulassungsprüfung. Damit soll sichergestellt werden, dass die Besucher tatsächlich in enger sozialer Beziehung zu den Gefangenen stehen, um etwa Prostitution in den Räumen zu unterbinden. Außerdem werden Besucher und Gefangene vor und nach einem solchen Besuch besonders strengen Kontrollen unterzogen, um Waffen- und Drogenschmuggel auszuschließen.
Bislang hat es in diesen Räumen nach Justizangaben zwei Vorfälle gegeben: 1994 in Dortmund und 1999 in Werl. Dabei hätten jeweils Gefangene ihre Ehefrauen angegriffen, allerdings mit glimpflicherem Ausgang als in Remscheid.
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