Was wäre unser Land ohne Ehrenamtliche? Ganz schön arm! Und „arm“ im allerschlechtesten Sinne ist das, was der freiwilligen Feuerwehrfrau Susanne Herter (21) aus Althegnenberg in Bayern passiert ist: Ihr wurde gekündigt, weil sie aufgrund eines Einsatzes eine Stunde zu spät zur Arbeit kam.
Auf der B 2 im Landkreis Fürstenfeldbruck war um 4.20 Uhr ein Laster umgekippt. 30 Feuerwehrleute, darunter Susanne Herter, rückten aus. Bargen den Fahrer, räumten die Straße frei. Als die junge Frau gegen 7.15 Uhr bemerkte, dass sie ihren Dienstbeginn um 8 Uhr nicht schaffen würde, informierte sie den Arbeitgeber. Reaktion ihres Chefs, der einen Kindermöbelvertrieb leitet: Sie solle sofort zur Arbeit kommen! Besorgt machte sich Susanne Herter sofort auf den Weg, war um 9.15 Uhr im Betrieb. Und bekam um 10 Uhr die Abmahnung – ein Einsatz werde nicht als Entschuldigung akzeptiert!
Susanne Herter legte schriftlich Widerspruch ein – und bekam die Kündigung. Ihr Ex-Chef, der die Kündigung vor Ablauf von Herters Probezeit aussprach, erklärte: „Frau Herter passte nicht zu uns.“ Außerdem sei sie „im Vorstellungsgespräch darauf hingewiesen worden, dass keine Feuerwehreinsätze während der Arbeitszeit geduldet werden“.
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Auch für den Düsseldorfer Fachanwalt für Arbeitsrecht, Karl-Heinz Sommer, ist dieses Gebahren nicht nachvollziehbar: „Eine Abmahnung wegen Verspätung aufgrund eines Einsatzes ist rechtswidrig. In Paragraf 12 des Gesetzes über den Feuerschutz ist klar definiert, dass ehrenamtlichen Mitarbeitern der Feuerwehr keine Nachteile im Dienstverhältnis entstehen dürfen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, auch in Lehrgangs- oder Einsatzzeiten die Bezüge weiterzuzahlen – die Kosten kann er sich ggf. von der Gemeinde wiederholen.“
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