Welche Folgen hat das?
„Es ist für mich undenkbar, dass eine Ergänzungsabgabe zur Dauersteuer wird“, so Karl Heinz Däke, Präsident des Steuerzahlerbundes.
Ist Einspruch möglich?
Sofern noch nicht geschehen: Ja! „Das geht aber nur binnen eines Monats nach dem Eintreffen des Steuerbescheids“ so der Bund der Steuerzahler gegenüber dem EXPRESS.
Beispiel: Wer noch auf seinen Steuerbescheid für 2008 oder für frühere Jahre wartet, kann noch Einspruch einlegen. (Mustereinspruchsbrief unter www.steuerzahler.de). Rückwirkend für alte Steuerbescheide sind Einsprüche nicht mehr möglich.
Und wenn ich bereits Einspruch eingelegt habe?
Dann kann man in Ruhe abwarten. Der Bund der Steuerzahler: „Bis auf Nordrhein-Westfalen haben die Finanzämter in allen Bundesländern diese Einsprüche akzeptiert. Der Bund der Steuerzahler geht davon aus, dass nun aber auch die Finanzämter in NRW umdenken werden.
Die Einspruchsverfahren ruhen dann bis zur Entscheidung in Karlsruhe. Fällt das Urteil positiv aus, wird das Geld möglicherweise zurückerstattet.“
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