Prügel-AttackeDrei Jahre Haft für Gladbach-Vorsänger Nils B. (29)

Gladbach Capo Nils B. vor Gericht

Der Angeklagte Nils B. (vorne rechts) sitzt neben seinem Anwalt Johannes Daners.

Mönchengladbach – Der Vorsänger der Ultras, Nils B. (29), muss wegen gefährlicher Körperverletzung für drei Jahre ins Gefängnis. Die Strafe wird nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Staatsanwalt hatte zuvor vier Jahre Haft für Nils B. gefordert.

Nach Angaben von Zeugen habe der Vorsänger einer Ultra-Gruppierung wie bei einem Freistoß gegen den Kopf des Mannes getreten. Der Mann sei ungeschützt mit dem Kopf aufs Pflaster geknallt.

Vor dem Bundesligaspiel gegen Darmstadt 98 im Dezember 2015 habe es zwischen dem Angeklagten, dem prominenten Vorsänger in der Fankurve, und dem Opfer mit einer Lage Bier in den Händen einen Rempler gegeben.

Nach einer verbalen Auseinandersetzung habe der Angeklagte den betrunkenen Mann geschubst und den Taumelnden mit großer Wucht ins Gesicht getreten. Der Mann lag mit Hirnblutung und Hirnödem im Krankenhaus.

Die Verteidigung plädierte auf Körperverletzung, ohne ein Strafmaß zu nennen. Der 29-Jährige habe nicht mit großer Wucht getreten und auch nicht gezielt gegen den Kopf, sagte Anwalt Johannes Daners. Der 29-Jährige sei in eine Situation geraten, die sich hochgespielt habe.

Das könnte Sie auch interessieren: