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Borussen fast totgeprügeltVersuchter Totschlag: Prozess gegen Gladbach-Ultra startet

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Nils B. (29) ist Vorsänger in der Fankurve. Am 18. Oktober startet der Prozess gegen den Ultra, weil er  im Borussia-Park einen weiteren Gladbach-Anhänger halbtot trat.

von Jonas Meister (meis)

Mönchengladbach – Beim 3:2-Sieg von Borussia Mönchengladbach gegen Darmstadt 98 spielten sich im letzten Dezember nicht nur auf dem Platz dramatische Szenen ab:

Auf der Tribüne wurde Anhänger Michael G. von Gladbach-Ultra Nils B. ins Koma getreten. Ab heute (18. Oktober) muss der sich jetzt in einem Prozess vor Gericht verantworten.

Stimmung war super

Nach dem verpatzten Saisonstart war die Stimmung der Fans vor dem Spiel gegen den Aufsteiger aus Hessen im Borussia-Park bestens.

Auch in der Kurve der Gladbacher, besonders in den Blöcken 16 und 17. Hier transportierte Gladbach-Fan Michael G. (43, Name geändert) kurz vor dem Anpfiff ein Tablett mit Bierbechern.

„Capo“ trat dem fallenden Fan gegen den Kopf

Auf dem Weg zu seinem Stehplatz stieß er dann wenig später mit Gladbach-Ultra und „Capo“ (Vorsänger) Nils B. (29) zusammen.

Weil sich das komplette Bier über die beiden Männer ergoss, kam es zum Gerangel. Als der schon etwas angetrunkene Michael G. ins Stolpern geriet, holte der „Capo“ aus und trat ihm mit dem Spann voll gegen den Kopf.

G. knallte auf den Beton und war sofort K.o. Mit einer Hirnblutung und einem Hirnödem wird der Gladbach-Fan in die Klinik gebracht. Dort wird er schnell operiert. Mit Glück überlebt er seine schweren Kopfverletzungen.

Treter Nils B. wird während dessen von der Polizei festgenommen. Einen Tag später erließ das Amtsgericht Haftbefehl. Gegen Auflagen ist B. bis heute aber auf freiem Fuß.

Anklage: Versuchter Totschlag

Das könnte sich aber in den kommenden Monaten ändern. In einer Woche (18. Oktober, 9.15 Uhr) startet vor dem Landgericht Mönchengladbach der Prozess gegen Nils B.. Die Anklage: versuchter Totschlag.

Bei einer Verurteilung durch das Gericht um Richter Lothar Beckers drohen B. bis zu 15 Jahre Knast. Für den Prozess sind vorerst weitere Verhandlungstage angesetzt.