Causa PalmerVolksverhetzung? Staatsanwaltschaft schließt Verfahren im Fall Aogo ab

Boris Palmer blickt gedankenverloren in die Luft

Die Ermittlungen gegen Boris Palmer zu seiner Facebook-Äußerung über Dennis Aogo wurden eingestellt. Das Bild stammt von einer Bus-Tour in Berlin am 20. Februar 2019.

Die Ermittlungen gegen den Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer wegen eines Facebook-Posts über Sky-Experte Dennis Aogo sind von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden.

von Michael Eham (eham)

Tübingen. Anfang Mai sorgte Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (49) für einen Skandal, der nicht nur die politische Landschaft erschütterte, sondern auch die Fußballwelt. In einem Facebook-Post hatte der Grünen-Politiker den ehemaligen Fußballprofi Dennis Aogo (34) mit dem „N-Wort“ bezeichnet. Am Donnerstag (2. September) teilte die Staatsanwaltschaft Tübingen nun mit, dass das Verfahren eingestellt wurde.

Palmer schaltete sich in Debatte um Dennis Aogo und Jens Lehmann ein

Palmer hatte den Post im Rahmen der Debatte um eine rassistische Äußerung des Ex-Nationalkeepers Jens Lehmann (51) gegenüber Dennis Aogo verfasst. Lehmann hatte eine private Nachricht nach einer Fußball-Übertragung an den Sky-Experten Aogo gesendet, die offenbar für einen anderen Sky-Mitarbeiter gedacht gewesen war. In der Nachricht bezeichnete Lehmann Aogo als „Quotenschwarzen“. Daraufhin hatte Palmer sich mit dem Facebook-Post über die Debattenkultur lustig machen wollen.

Jens Lehmann wurde daraufhin von seinem Posten im Aufsichtsrat von Hertha BSC entlassen. Gegen Palmer wurde neben den Anzeigen auch ein Parteiausschlussverfahren eröffnet, welches immer noch läuft. Nach einer „umfassenden rechtlichen Prüfung“ liege nach Angaben der Tübinger Staatsanwaltschaft eine Strafbarkeit nicht vor. Insgesamt seien drei Strafanzeigen wegen Volksverhetzung und Beleidigung eingegangen. Dennis Aogo selbst hingegen hatte Palmer nicht angezeigt.

Ihre Entscheidung begründete die Staatsanwaltschaft mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung. „Kritik oder Diskussionsbeiträge dürfen mithin auch polemisch, pointiert oder überspitzt vorgebracht werden“, heißt es in der Pressemitteilung. Dabei werde immer in der günstigsten Deutungsmöglichkeit für den Beschuldigten entschieden. Palmer beteuerte, der Beitrag sei ironisch gemeint gewesen. „Vor diesem Hintergrund kann die Äußerung Palmers so interpretiert werden, dass dieser satirisch auf kritische Posts anderer Facebook-Nutzer im Rahmen der medialen Diskussion um die Personen Jens Lehmann und Dennis Aogo reagieren wollte“, heißt es weiter.