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Geißbockheim-AusbauNächstes Urteil da: Chancen des FC steigen wieder, doch es zieht sich weiter

Das Geißbockheim des 1. FC Köln im Grüngürtel.

Das Geißbockheim soll erweitert werden, hier eine Aufnahme beim FC-Training am Mittwoch, 24. April 2024.

Jetzt ist ein Urteil da! Der 1. FC Köln hat in Sachen Geißbockheim-Ausbau nun etwas mehr Klarheit.

von Uwe Bödeker (ubo)

Eine nie endende Story? Der 1. FC Köln versucht seit etlichen Jahren das Geißbockheim zu erweitern und zu modernisieren. Am Mittwoch (24. April 2024) gab es eine Entscheidung, die dem Klub nur ein bisschen mehr Klarheit gibt.

Seit zehn Jahren laufen die Bestrebungen, neue Plätze im Grüngürtel zu erschließen und ein Leistungszentrum aufzubauen, seit fünf Jahren ist absoluter Stillstand. Bürgerinitiativen („Grüngürtel für Alle“) hatten immer wieder gegen die Bebauungspläne des FC im Grüngürtel geklagt.

1. FC Köln: Geißbockheim-Ausbau ein leidiges Thema

Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Urteil fällen müssen. Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Münster die Bebauungspläne wegen Verfahrensmängeln für unwirksam erklärt. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Dagegen hatte der FC Beschwerde eingelegt.

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Das Bundesverwaltungsgericht hat nun die Urteile aufgehoben und die Sache „zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.“

Die Richter in Leipzig geben damit das Verfahren nach Münster zur neuerlichen Entscheidung zurück. Die Chancen des FC sind damit wieder etwas gestiegen. Doch es kann sich weiter hinziehen...

In einer Erklärung zum Leipziger Urteil heißt es: „Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass das Oberverwaltungsgericht Münster den Bebauungsplan für die Erweiterung des Rhein-Energie-Sportparks im Kölner Grüngürtel mit rechtlich nicht tragfähigen Erwägungen für unwirksam erklärt hat. Das Oberverwaltungsgericht ist zu Unrecht davon ausgegangen, dass die Festsetzung von öffentlichen Grünflächen mit der Zweckbestimmung ‚Kleinspielfeld‘ abwägungsfehlerhaft ist.“

Zudem wurde festgestellt, dass Kunstrasenpätze im Grüngürtel durchaus gebaut werden dürfen: „Die Versiegelung eines geringfügigen Teils dieser Gesamtfläche ist mit ihrem Charakter als Grünfläche vereinbar.“

FC-Geschäftsführer Philipp Türoff (47) meint: „Das Urteil haben wir erwartet. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein wichtiger Erfolg für uns, für den wir als FC mit der Einlegung der Revision gekämpft haben. Der einzige Mangel, mit dem das Oberverwaltungsgericht Münster den Bebauungsplan damals für unwirksam erklärt hatte, ist nun durch das heutige Urteil obsolet. Das ist für uns ein klares Signal: Es ist Zeit, endlich loszulegen.“

Die Stadt Köln hatte dem Klub zwischenzeitlich angeboten, nach Marsdorf umzuziehen. Doch das Vorhaben hat der Verein Anfang April 2024 für beendet erklärt.

Die Heimat Geißbockheim bleibe für den 1. FC Köln unverhandelbar. Auf diesem Gelände im Grüngürtel ist der FC seit rund 70 Jahren zu Hause.